Welche Rettung war noch möglich?
Zu prüfen sind Zeitpunkt des Wechsels, Aktenlage und laufende Fristen. Die spätere Kanzlei kann nur auf Informationen reagieren, die ihr vorliegen oder bei sachgerechter Prüfung erkennbar werden. Eine rechtzeitig übergebene konkrete Warnung ist anders zu bewerten als eine unvollständige Akte ohne Hinweis auf den Fristverlust. Entscheidend ist die tatsächlich verfügbare und zumutbare Rettungsmaßnahme.
Früherer Fehler verschwindet nicht automatisch
Ein weiterer Bearbeitungsfehler unterbricht den Zusammenhang mit dem ersten Fehler nicht in jeder Konstellation. Umgekehrt können spätere eigenständige Entscheidungen die Zurechnung und mögliche Schadensminderung beeinflussen. Eine pauschale Aussage, stets hafte nur die zuletzt tätige Kanzlei, ist daher falsch. Vertragsbeziehungen, Schutzpflichten und die konkrete Entwicklung müssen gemeinsam betrachtet werden.
Ansprüche und Verjährung getrennt sichern
Wenn mehrere Kanzleien als Verantwortliche in Betracht kommen, sollten Vorwürfe und Schadenspositionen für jede einzeln beschrieben werden. Verhandlungen mit einer Kanzlei sichern nicht automatisch Ansprüche gegen die andere. Doppelter Ersatz desselben Verlusts entsteht durch mehrere mögliche Schuldner nicht. Benötigt werden beide Mandatsvereinbarungen, Übergabeunterlagen und die vollständige Chronologie der noch möglichen Maßnahmen.
- Übergabe und neue Mandatsübernahme datieren
- Konkrete Rettungsmöglichkeit benennen
- Fristen gegenüber beiden Kanzleien gesondert prüfen