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Schaden & Beweis

Fehler einer später eingeschalteten Kanzlei

Nach einem Anwaltswechsel kann eine neue Kanzlei einen früheren Fehler noch beheben oder weitere Fehler verursachen. Die Verantwortung muss anhand der übernommenen Aufgaben und verbleibenden Möglichkeiten abgegrenzt werden.

Welche Rettung war noch möglich?

Zu prüfen sind Zeitpunkt des Wechsels, Aktenlage und laufende Fristen. Die spätere Kanzlei kann nur auf Informationen reagieren, die ihr vorliegen oder bei sachgerechter Prüfung erkennbar werden. Eine rechtzeitig übergebene konkrete Warnung ist anders zu bewerten als eine unvollständige Akte ohne Hinweis auf den Fristverlust. Entscheidend ist die tatsächlich verfügbare und zumutbare Rettungsmaßnahme.

Früherer Fehler verschwindet nicht automatisch

Ein weiterer Bearbeitungsfehler unterbricht den Zusammenhang mit dem ersten Fehler nicht in jeder Konstellation. Umgekehrt können spätere eigenständige Entscheidungen die Zurechnung und mögliche Schadensminderung beeinflussen. Eine pauschale Aussage, stets hafte nur die zuletzt tätige Kanzlei, ist daher falsch. Vertragsbeziehungen, Schutzpflichten und die konkrete Entwicklung müssen gemeinsam betrachtet werden.

Ansprüche und Verjährung getrennt sichern

Wenn mehrere Kanzleien als Verantwortliche in Betracht kommen, sollten Vorwürfe und Schadenspositionen für jede einzeln beschrieben werden. Verhandlungen mit einer Kanzlei sichern nicht automatisch Ansprüche gegen die andere. Doppelter Ersatz desselben Verlusts entsteht durch mehrere mögliche Schuldner nicht. Benötigt werden beide Mandatsvereinbarungen, Übergabeunterlagen und die vollständige Chronologie der noch möglichen Maßnahmen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Übergabe und neue Mandatsübernahme datieren
  • Konkrete Rettungsmöglichkeit benennen
  • Fristen gegenüber beiden Kanzleien gesondert prüfen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.