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  1. Gegenstand des früheren Mandats und beteiligte Kanzlei.
  2. Eine kurze Beschreibung des vermuteten Fehlers.
  3. Bekannte gerichtliche Termine oder Fristen.
  4. Art des entstandenen Nachteils und vorhandene Unterlagen.
Eine Anfrage allein übernimmt noch keine Frist.Ein Mandat kommt erst durch eine entsprechende Vereinbarung zustande. Bei zeitkritischen Vorgängen sprechen Sie uns direkt an und warten Sie nicht auf eine vollständige Sortierung Ihrer Akte.
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