Übergabe vor der Entscheidung vorbereiten
Zuerst sollten aktuelle Verfahren, Gerichtsaktenzeichen, Termine und Fristen erfasst werden. Der neue Anwalt benötigt neben dem Sachstand auch die bereits versandten Schriftsätze und die gerichtlichen Eingangsbestätigungen. Ein bloßer Verweis auf eine umfangreiche E-Mail-Sammlung schafft noch keine eindeutige Verantwortungsübergabe.
Kündigung und Vergütung auseinanderhalten
Für die Beendigung eines auf besonderem Vertrauen beruhenden Dienstverhältnisses kann § 627 BGB einschlägig sein. Die Vergütungsfolgen sind gesondert nach § 628 BGB und dem Gebührenrecht zu prüfen. Weder entfällt das bisherige Honorar automatisch noch bleibt jede Vergütungsforderung in jedem Fall unverändert bestehen.
Mehrkosten sind nicht automatisch ersatzfähig
Ob zusätzliche Kosten des Wechsels als Schaden verlangt werden können, hängt insbesondere vom Anlass, der Pflichtverletzung und der Erforderlichkeit ab (§§ 249, 280 BGB). Doppelarbeiten, Sowiesokosten und nutzbare Vorleistungen müssen getrennt betrachtet werden. Die bloße Beendigung des Vertrauensverhältnisses beweist keinen finanziellen Regressanspruch.
Haftungsprüfung ausdrücklich beauftragen
Die Übernahme des Ausgangsverfahrens und die Prüfung eines Regresses sind unterschiedliche Aufgaben. Es sollte feststehen, wer welche Frist und welchen Anspruch untersucht. Auch die Verjährung des Regressanspruchs ist gesondert zu erfassen.
- Offene Verfahren und Fristen übergeben
- Kündigung und Übernahmebestätigung sichern
- Bisherige und zusätzliche Kosten getrennt erfassen