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Typische Anwaltsfehler

Klage gegen den falschen Gegner

Wenn die falsche Person verklagt wird, können Kosten entstehen und Ansprüche gegen den richtigen Gegner verjähren. Ob ein anwaltlicher Fehler vorliegt, hängt von den verfügbaren Informationen ab.

Vertragspartei und tatsächlichen Gegner ermitteln

Maßgeblich sind etwa Vertrag, Korrespondenz, Registerangaben und die rechtliche Zuordnung des geltend gemachten Anspruchs. Ein Geschäftsname, ein handelnder Mitarbeiter und die verpflichtete Gesellschaft sind nicht zwangsläufig identisch. Erkennbare Unklarheiten müssen im Rahmen des Mandats aufgeklärt werden.

Berichtigung oder Parteiwechsel?

Ob ein Fehler durch eine Rubrumsberichtigung oder nur durch einen Parteiwechsel behoben werden kann, ist eine eigenständige prozessuale Frage. Das kann für Kosten und Verjährung entscheidend sein. Die Begriffe dürfen deshalb nicht austauschbar verwendet werden.

Schaden und sicherer Weg

Für den Regress ist zu untersuchen, ob die zutreffende Rechtsverfolgung bei pflichtgemäßem Vorgehen möglich und erfolgreich gewesen wäre. Vermeidbare Mehrkosten sind vom möglichen Ausfall des ursprünglichen Anspruchs zu trennen (§§ 249, 280 BGB). Bei drohender Verjährung kommt dem Grundsatz des sicheren Vorgehens besondere Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 19.09.2024 – IX ZR 130/23).

Für Ihre Vorbereitung
  • Vertrag und Registerangaben aus der damaligen Zeit
  • Klage, gerichtliche Hinweise und Änderungsanträge
  • Fristen des Anspruchs gegen den tatsächlich Verpflichteten

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.