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Typische Anwaltsfehler

Kosten eines aussichtslosen Prozesses

War ein Prozess von Anfang an ohne tragfähige Erfolgsaussicht, kann die Beratung über seine Einleitung oder Fortsetzung haftungsrechtlich relevant sein.

Die damalige Aussicht prüfen

Ein verlorener Prozess war nicht notwendigerweise aussichtslos. Entscheidend sind Sachlage, Beweismittel, Einwendungen und Rechtsprechung im Zeitpunkt der Empfehlung. Auch ein vertretbarer Rechtsstandpunkt kann scheitern. Der Anwalt muss die für die Entscheidung wesentlichen Chancen und Risiken erläutern (BGH, Urteil vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03).

Welche Kosten vermeidbar gewesen wären

Wenn der Mandant bei richtiger Beratung auf den Prozess verzichtet hätte, kommen insbesondere vermeidbare Gerichts- und Anwaltskosten als Schaden in Betracht. Die eingeklagte Forderung selbst ist dagegen nicht allein deshalb ein Schaden, weil sie nicht zugesprochen wurde. Kosten, die auch bei pflichtgemäßem Vorgehen entstanden wären, sind in den Vergleich einzubeziehen (§§ 249, 280 BGB).

Versicherungsschutz ersetzt keine Erfolgsaussicht

Eine Deckungszusage beantwortet nicht die materiell-rechtliche Frage, ob die Prozessführung sachgerecht empfohlen wurde. Zugleich ist zu klären, wer die Kosten getragen hat und wem ein Ersatzanspruch zusteht. Zahlungen eines Versicherers und mögliche Anspruchsübergänge dürfen bei der Anspruchsaufstellung nicht übergangen werden.

Fortsetzung nach neuem Hinweis

Ein Verfahren kann erst durch neue Erkenntnisse aussichtslos oder wirtschaftlich unvernünftig werden. Deshalb sind auch spätere gerichtliche Hinweise, Beweisaufnahmen und Empfehlungen zur Fortsetzung zu prüfen. Für die Kostenrechnung muss deutlich werden, ab welchem Zeitpunkt welches Handeln geboten gewesen wäre.

Für Ihre Vorbereitung
  • Kostennoten und Gerichtskostenbelege
  • Risikoberatung vor Klage und Rechtsmitteln
  • Deckungszusagen und Zahlungen der Rechtsschutzversicherung

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.