Die konkrete Information herausarbeiten
Welche Aussage war falsch, welcher Hinweis fehlte und welches Risiko blieb unverständlich? Ein präziser Vorwurf ermöglicht die Prüfung der maßgeblichen Rechtslage. Die bloße Behauptung, man sei schlecht beraten worden, reicht für eine belastbare Anspruchsbegründung nicht aus.
Alternativen müssen zur Entscheidung passen
Der BGH verlangt die Hinweise, die für eine eigenverantwortliche Entscheidung benötigt werden. Ist ein Weg deutlich günstiger als ein anderer, muss dies mit einer entsprechenden Empfehlung erklärt werden (Urteil vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03). Welche Alternativen zu erläutern waren, hängt auch von Eilbedürftigkeit, Mandatsziel und wirtschaftlicher Tragweite ab.
Was bei richtiger Beratung geschehen wäre
Der Mandant muss beschreiben, wie er sich bei vollständiger Information entschieden hätte. Gab es mehrere vernünftige Wege, lässt sich der Ursachenzusammenhang nicht stets durch eine allgemeine Vermutung ersetzen. Auch Reaktionen Dritter, Vertragsbereitschaft und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs können eine Rolle spielen (BGH, Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14).
Gesprächsinhalt früh sichern
Zeitnahe E-Mails, Gesprächsnotizen und Unterlagen, die vor einer Entscheidung übersandt wurden, sind besonders aufschlussreich. Spätere Erinnerungen sollten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Eine nachträglich rekonstruierte Darstellung darf nicht den Eindruck eines zeitgenössischen Protokolls erwecken.
- Falsche Aussage oder fehlenden Hinweis genau benennen
- Damals vorhandene Unterlagen beifügen
- Eigene alternative Entscheidung und Gründe beschreiben
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03
- BGH, Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14
- § 280 BGB
- § 675 BGB
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.