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Schaden & Beweis

Einwand: Der Schaden wäre auch ohne Anwaltsfehler entstanden

Die Kanzlei kann einwenden, dass auch pflichtgemäßes Vorgehen zum gleichen wirtschaftlichen Ergebnis geführt hätte. Dieser Einwand verlangt eine konkrete Prüfung des rechtmäßigen Alternativverlaufs.

Eine echte Alternative statt bloßer Behauptung

Es muss erkennbar werden, welcher zulässige und pflichtgemäße Weg gemeint ist. Beispielsweise kann eine rechtzeitige Klage trotzdem unbegründet gewesen sein oder eine richtige Beratung zur gleichen Entscheidung geführt haben. Die Behauptung „es hätte ohnehin nichts gebracht“ ersetzt weder die rechtliche Prüfung des Ausgangsanspruchs noch eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage zu den verfügbaren Möglichkeiten.

Mandantenentscheidung und Drittverhalten

Bei Beratungsfehlern spielt eine Rolle, wie sich der Mandant bei vollständiger Information entschieden hätte. Bei Vergleichs- oder Vertragsfällen kommt zusätzlich die Bereitschaft anderer Beteiligter hinzu. Eine nur theoretisch mögliche günstige Einigung darf nicht als sicher unterstellt werden. Ebenso wenig kann ein unbewiesenes ablehnendes Verhalten der Gegenseite jede Haftung von vornherein ausschließen. Maßgeblich sind konkrete Verhandlungen und damalige Interessen.

Kosten können trotz gleichen Hauptausgangs verbleiben

Selbst wenn die Hauptforderung auch ohne Fehler verloren gegangen wäre, können vermeidbare zusätzliche Kosten entstanden sein. Ein aussichtsloses Rechtsmittel oder eine unnötige Vollstreckungsmaßnahme ist gesondert zu betrachten. Der Einwand muss deshalb für jede Schadensposition geprüft werden. Ein unveränderter Hauptausgang beseitigt nicht automatisch sämtliche Kostenfolgen der fehlerhaften Bearbeitung.

Für Ihre Vorbereitung
  • Behauptete rechtmäßige Alternative konkretisieren
  • Entscheidung und Verhalten Dritter belegen
  • Hauptschaden und zusätzliche Kosten getrennt prüfen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.