Der frühere Fall wird rechtlich rekonstruiert
Ein Regressanspruch setzt voraus, dass die pflichtgemäße Bearbeitung zu einer günstigeren Lage geführt hätte. Deshalb werden Anspruchsgrundlagen, Einwendungen, Beweislage und prozessuale Möglichkeiten des ursprünglichen Streits erneut untersucht. Die reine Gegenüberstellung von Klageforderung und Urteil genügt nicht.
Damals verfügbare Beweise einordnen
Wichtig ist, welcher Vortrag möglich und welches Beweismittel verfügbar gewesen wäre. Ein erst später bekannt gewordener Zeuge beweist nicht ohne Weiteres, dass der frühere Anwalt ihn pflichtwidrig übergangen hat. Umgekehrt kann eine rechtzeitig übermittelte Urkunde einen konkret versäumten Vortrag nachvollziehbar machen.
Rechtliche Maßstäbe und Beweiserleichterungen
Der BGH hat für den Schadensvergleich auf die damals geltende höchstrichterliche Rechtsprechung abgestellt (Urteil vom 28.09.2000 – IX ZR 6/99). Für die haftungsausfüllende Kausalität sind zudem die Maßstäbe des § 287 ZPO zu beachten. Das erleichtert die richterliche Beurteilung, ersetzt aber keine konkrete Tatsachengrundlage.
Wirtschaftlicher Erfolg zählt mit
Auch ein gewinnbarer Prozess führt nicht zwingend zur vollständigen Auszahlung der Forderung. Vollstreckbarkeit, Insolvenzrisiken, Sicherheiten und voraussichtliche Kosten können für den Vermögensvergleich bedeutsam sein. Diese Punkte sollten früh aufgearbeitet werden, um den behaupteten Schaden realistisch zu bestimmen.
- Vollständige Gerichtsakte und Anlagen
- Damals verfügbare, nicht verwendete Beweise
- Informationen zur Realisierbarkeit der ursprünglichen Forderung
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.