Welche Position zum Mandat gehörte
Zu prüfen ist, ob die Kanzlei den gesamten Schaden regulieren oder nur einen abgegrenzten Teil verfolgen sollte. Rechnungen und Angaben des Mandanten können Hinweise auf weitere Positionen geben. Ein Bearbeiter darf erkennbare erhebliche Folgen nicht ohne Prüfung übergehen. Eine Pflicht, völlig unbekannte und nicht naheliegende Schäden ohne jeden Anhaltspunkt zu ermitteln, folgt daraus allerdings nicht.
Übersehen von bewusster Entscheidung unterscheiden
Eine Position kann wegen fehlender Nachweise, geringer Aussicht oder Kostenrisiken bewusst zurückgestellt worden sein. Dann kommt es auf die Beratung und Zustimmung an. Ein bloßer interner Entschluss ohne verständliche Information kann anders zu bewerten sein. Außerdem muss geprüft werden, ob die Position noch nachgefordert werden kann oder durch Verjährung, Rechtskraft oder Vergleich tatsächlich ausgeschlossen ist.
Den zusätzlichen Wert beziffern
Der Schaden besteht nicht automatisch in der Summe einer nicht eingereichten Rechnung. Erforderlich ist, dass die Position rechtlich ersatzfähig, beweisbar und wirtschaftlich durchsetzbar gewesen wäre. Mögliche Quoten, Gegenrechte und erhöhte Durchsetzungskosten sind einzubeziehen. Ein bereits erhaltener Pauschalvergleich kann dieselbe Position teilweise abdecken. Die Berechnung muss deshalb den gesamten Regulierungsvorgang berücksichtigen und Doppelersatz vermeiden.
- Fehlende Position mit Beleg benennen
- Mandatsumfang und bewusste Ausschlüsse prüfen
- Noch mögliche Nachforderung vor endgültigem Verlust klären