Den Streitgegenstand eindeutig festlegen
Aus Antrag und Begründung muss hervorgehen, welcher Anspruch oder welcher Teil davon verfolgt wird. Bei mehreren Schadenspositionen kann eine unklare Auswahl zusätzliche Probleme verursachen. Die verjährungshemmende Wirkung richtet sich nach dem tatsächlich geltend gemachten Streitgegenstand. Ein allgemein formulierter Hinweis, weitere Ansprüche blieben vorbehalten, ersetzt nicht ohne Weiteres eine wirksame gerichtliche Absicherung des Restes.
Restforderung und künftige Schäden gesondert prüfen
Je nach Fall kommen eine weitere Leistungsklage, ein geeigneter Feststellungsantrag oder eine wirksame vertragliche Fristensicherung in Betracht. Jede Lösung hat eigene Voraussetzungen. Ein Feststellungsantrag darf nicht lediglich als beliebiger Ersatz für eine mögliche Bezifferung verstanden werden. Entscheidend sind Rechtsschutzziel, Feststellungsinteresse und die konkrete Gefahr weiterer oder noch nicht abschließend berechenbarer Schäden.
Beratung über den Umfang der Sicherung
Wird eine Teilklage empfohlen, muss der Mandant verstehen, welche Forderung damit verfolgt und welche möglicherweise ungesichert bleibt. Im Regress wegen einer versäumten Restforderung sind Kostenersparnis, Mandantenweisung und tatsächliche Durchsetzbarkeit des Restes zu untersuchen. Eine verlorene Verjährungssicherung begründet nur dann einen entsprechenden Schaden, wenn die nicht gesicherte Forderung ohne Fehler wirtschaftlichen Wert gehabt hätte.
- Teilbetrag bestimmten Positionen zuordnen
- Restforderung mit eigener Frist erfassen
- Geeignete zusätzliche Sicherung dokumentieren