Auf den richtigen Zeitpunkt abstellen
Die heutige Insolvenz sagt nicht abschließend, ob früher Vermögen erreichbar war. Ebenso beweist eine damals bekannte Geschäftsadresse keine Zahlungsfähigkeit. Benötigt werden konkrete Anhaltspunkte, etwa Zahlungen, vorhandene Sicherheiten, pfändbare Forderungen oder ein späterer Insolvenzbericht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem bei pflichtgemäßer Bearbeitung Zahlung oder Vollstreckung realistischerweise möglich gewesen wäre.
Vorrangige Rechte und Zugriffskosten berücksichtigen
Ein Vermögenswert kann bereits belastet oder anderen Gläubigern vorrangig zugeordnet sein. Bei einer Immobilie ist daher nicht allein der Marktwert, sondern der verfügbare Erlös relevant. Bei einer Insolvenzforderung kann eine Quote statt vollständiger Befriedigung zu erwarten sein. Auch rechtlich bestehende Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Gegners können die tatsächliche Durchsetzbarkeit beeinflussen.
Darlegung statt bloßer Vermutung
Die Schadensschätzung nach § 287 ZPO benötigt belastbare Anknüpfungstatsachen. Weder „der Gegner war reich“ noch „später war nichts mehr zu holen“ genügt als vollständige Analyse. Im Regress ist die wirtschaftliche Entwicklung mit der versäumten Handlung zu verbinden. Wenn gerade eine anwaltliche Verzögerung einen zuvor möglichen Zugriff vereitelte, kann dies einen eigenständigen kausalen Nachteil begründen.
- Vermögenslage zum hypothetischen Zahlungszeitpunkt erfassen
- Sicherheiten und vorrangige Rechte berücksichtigen
- Erreichbaren Nettoerlös anhand konkreter Daten darstellen