STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Typische Anwaltsfehler

Anwalt vollstreckt zu spät oder falsch

Ein gewonnener Prozess führt nicht automatisch zu einer Zahlung. Wenn auch die Vollstreckung beauftragt ist, müssen Voraussetzungen, geeignete Maßnahmen und erkennbare Zugriffsmöglichkeiten geprüft werden.

Vollstreckungsauftrag und Titel klären

Zunächst ist festzustellen, ob das Mandat die Vollstreckung umfasst. Titel, Klausel und Zustellung sowie besondere Voraussetzungen der konkreten Maßnahme sind zu prüfen. Ein Urteil mit unklarer Verpflichtung oder eine fehlende Vollstreckungsvoraussetzung kann den Zugriff verhindern. Eine Forderungspfändung verlangt andere Angaben als ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher; die Maßnahme muss zum verfügbaren Vermögen passen.

Zeitverlust kann einen Rang kosten

Bei mehreren Gläubigern kann rechtzeitiges Handeln wirtschaftlich entscheidend sein. Gleichwohl besteht keine Garantie, dass jede Forderung vollständig beigetrieben werden kann. Für einen Verzögerungsvorwurf sind konkrete pfändbare Vermögenswerte und der Zeitraum ihrer Erreichbarkeit wichtig. Die spätere Insolvenz allein beweist nicht, dass eine frühere Maßnahme sicher vollständige Befriedigung gebracht hätte.

Erlös statt Nennwert vergleichen

Im Regress ist der hypothetische Nettoerlös bei pflichtgemäßer Vollstreckung zu bestimmen. Kosten, vorrangige Rechte und tatsächlich erhaltene Zahlungen sind einzubeziehen. Eine ungeeignete Maßnahme kann daneben vermeidbare Gebühren auslösen. Benötigt werden Titel, Vollstreckungsaufträge, Rückmeldungen und Informationen zur damaligen Vermögenslage. Noch sinnvolle Sicherungs- oder Vollstreckungsschritte sollten unabhängig vom Haftungsstreit geprüft werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Umfang des Vollstreckungsmandats belegen
  • Damals erreichbare Vermögenswerte benennen
  • Möglichen Nettoerlös und zusätzliche Kosten trennen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.