Vollstreckungsauftrag und Titel klären
Zunächst ist festzustellen, ob das Mandat die Vollstreckung umfasst. Titel, Klausel und Zustellung sowie besondere Voraussetzungen der konkreten Maßnahme sind zu prüfen. Ein Urteil mit unklarer Verpflichtung oder eine fehlende Vollstreckungsvoraussetzung kann den Zugriff verhindern. Eine Forderungspfändung verlangt andere Angaben als ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher; die Maßnahme muss zum verfügbaren Vermögen passen.
Zeitverlust kann einen Rang kosten
Bei mehreren Gläubigern kann rechtzeitiges Handeln wirtschaftlich entscheidend sein. Gleichwohl besteht keine Garantie, dass jede Forderung vollständig beigetrieben werden kann. Für einen Verzögerungsvorwurf sind konkrete pfändbare Vermögenswerte und der Zeitraum ihrer Erreichbarkeit wichtig. Die spätere Insolvenz allein beweist nicht, dass eine frühere Maßnahme sicher vollständige Befriedigung gebracht hätte.
Erlös statt Nennwert vergleichen
Im Regress ist der hypothetische Nettoerlös bei pflichtgemäßer Vollstreckung zu bestimmen. Kosten, vorrangige Rechte und tatsächlich erhaltene Zahlungen sind einzubeziehen. Eine ungeeignete Maßnahme kann daneben vermeidbare Gebühren auslösen. Benötigt werden Titel, Vollstreckungsaufträge, Rückmeldungen und Informationen zur damaligen Vermögenslage. Noch sinnvolle Sicherungs- oder Vollstreckungsschritte sollten unabhängig vom Haftungsstreit geprüft werden.
- Umfang des Vollstreckungsmandats belegen
- Damals erreichbare Vermögenswerte benennen
- Möglichen Nettoerlös und zusätzliche Kosten trennen
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.