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Typische Anwaltsfehler

Anwalt versäumt einen sozialrechtlichen Rechtsbehelf

Bei Sozialleistungen können verspäteter Widerspruch oder Klage den Zugang zur Überprüfung erschweren. Frist, Bekanntgabe und mögliche weitere Korrekturwege müssen getrennt geprüft werden.

Die konkrete Verfahrensstufe feststellen

§ 84 SGG regelt den Widerspruch, § 87 SGG die Klagefrist. Besonderheiten gelten unter anderem bei Bekanntgabe im Ausland. Ein Widerspruchsbescheid löst eine andere Handlung aus als der ursprüngliche Leistungsbescheid. Die Kanzlei muss daher erkennen, ob eine behördliche Überprüfung oder bereits eine Klage beim Sozialgericht erforderlich ist. Eine erneute Eingabe an die falsche Stelle ist keine verlässliche Ersatzhandlung.

Belehrung und Rettungsmöglichkeiten berücksichtigen

§ 66 SGG betrifft die Rechtsbehelfsbelehrung. Daneben können Wiedereinsetzung oder besondere sozialrechtliche Überprüfungswege in Betracht kommen. Diese Möglichkeiten sind nicht gleichbedeutend und können unterschiedliche zeitliche Leistungsfolgen haben. Eine später erfolgreiche Korrektur kann den Schaden mindern, muss aber nicht automatisch jeden früher verlorenen Leistungsmonat vollständig ausgleichen. Der konkrete Leistungstyp bleibt maßgeblich.

Anspruchszeiträume sauber berechnen

Für den Regress sind die damals erfüllten Leistungsvoraussetzungen und tatsächlich verlorenen Zeiträume zu ermitteln. Bewilligungen, Nachzahlungen und anderweitige Leistungen sind einzubeziehen. Eine aktuelle Renten- oder Leistungsbewilligung beweist nicht ohne Weiteres denselben Anspruch für frühere Jahre. Benötigt werden daher vollständige Bescheide, Anträge, medizinische oder wirtschaftliche Nachweise und die Chronologie der anwaltlichen Bearbeitung.

Für Ihre Vorbereitung
  • Bescheide und Bekanntgabe chronologisch ordnen
  • Widerspruch und Klage getrennt erfassen
  • Verlorene Leistungszeiträume mit Nachzahlungen abgleichen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.