Die ursprüngliche Anspruchsgrundlage prüfen
Eine Sozialrente, private Versicherungsrente und Unterhaltszahlung beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Für den Regress muss zunächst feststehen, welche Leistung ohne Fehler geschuldet gewesen wäre. Ein späterer Bewilligungsbescheid kann Hinweise geben, ersetzt aber nicht jede Prüfung früherer Zeiträume. Auch Voraussetzungen, die erst nachträglich eintreten, dürfen nicht rückwirkend ohne Begründung unterstellt werden.
Vergangenheit und Zukunft getrennt berechnen
Bereits ausgefallene Monatsbeträge lassen sich anhand konkreter Zeiträume bestimmen. Für die Zukunft kommen Veränderungen der Voraussetzungen, Laufzeit und mögliche Anpassungen hinzu. Bei einer Kapitalisierung müssen die zugrunde gelegten Annahmen nachvollziehbar sein. Der gesamte rechnerische Lebenszeitbetrag ist nicht automatisch ein sofort fälliger Schaden. Gegebenenfalls kann eine Feststellung weiterer Ersatzpflicht sachgerechter sein als eine scheinbar exakte Gesamtsumme.
Erstattungen und Anspruchsübergänge einbeziehen
Nachzahlungen, andere Leistungen und mögliche gesetzliche Übergänge können beeinflussen, welcher Schaden beim Mandanten verbleibt. Dieselben Zeiträume dürfen nicht zugleich als vollständig ausgefallen und bereits ausgeglichen dargestellt werden. Benötigt werden daher Leistungsbescheide, Zahlungsübersichten und Informationen über andere Träger. Die anwaltliche Pflichtverletzung muss mit genau den verlorenen oder verzögerten Zeiträumen verbunden werden, nicht nur mit einer allgemeinen Verschlechterung der Lebenssituation.
- Leistungsart und Anspruchszeiträume feststellen
- Vergangene Ausfälle von Zukunftsprognosen trennen
- Nachzahlungen und fremde Ersatzansprüche berücksichtigen