Bedingungen und Versicherungszeitraum auswerten
Versicherungsschein, Nachträge und maßgebliche Bedingungen bilden die Ausgangsbasis. Ein aktuelles Bedingungswerk kann vom für den Schaden geltenden Vertrag abweichen. Die Kanzlei muss den versicherten Sachverhalt mit Ausschlüssen, Obliegenheiten und Leistungsumfang abgleichen. Eine allgemeine Produktbeschreibung ersetzt diese Prüfung nicht. Auch Fälligkeit und noch offene Ermittlungen des Versicherers können für das richtige Vorgehen relevant sein.
Ablehnungsgrund konkret bearbeiten
Lehnt der Versicherer wegen fehlenden Nachweises, eines Ausschlusses oder einer Obliegenheitsverletzung ab, erfordert dies jeweils eine andere Antwort. Ein Standardschreiben kann den entscheidenden Punkt verfehlen. Zu prüfen ist, welche Unterlagen vorhanden waren und welche Tatsachen rechtzeitig hätten vorgetragen werden können. Nicht jede ablehnende Entscheidung des Versicherers ist richtig; ebenso wenig ist jede gerichtliche Bestätigung der Ablehnung ein Anwaltsfehler.
Verlorene Versicherungsleistung berechnen
Für den Regress muss feststehen, welche Leistung bei pflichtgemäßem Vorgehen geschuldet und durchsetzbar gewesen wäre. Selbstbeteiligungen, Höchstgrenzen und bereits erhaltene Zahlungen sind zu berücksichtigen. Der Versicherungswert oder die Versicherungssumme ist nicht automatisch die Schadenshöhe. Zusätzliche Prozesskosten können daneben eine eigenständige Position bilden, etwa wenn ein erkennbar aussichtsloser Deckungsstreit ohne ausreichende Aufklärung betrieben wurde.
- Tatsächlich geltende Bedingungen vorlegen
- Ablehnungsgrund und Gegenbeweise zuordnen
- Geschuldete Leistung statt Versicherungssumme berechnen