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Typische Anwaltsfehler

Beweismittel nicht vorgelegt oder Zeugen nicht benannt

Ein übergangenes Beweismittel kann erheblich sein. Es muss jedoch geklärt werden, ob es rechtzeitig bekannt, prozessual nutzbar und für das Ergebnis relevant war.

Was lag dem Anwalt tatsächlich vor?

Die Prüfung beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe. Wurde die Urkunde samt Anlagen übersandt? War die Bedeutung eines Fotos erläutert? Waren Name und erreichbare Anschrift eines Zeugen bekannt? Die spätere Verfügbarkeit allein beweist nicht, dass das Beweismittel schon im früheren Verfahren eingesetzt werden konnte.

Was hätte das Beweismittel bewiesen?

Nicht jedes zusätzliche Dokument verändert einen Prozess. Es muss einer konkreten streitigen Tatsache zugeordnet werden. Bei Zeugen sollte feststehen, welche eigenen Wahrnehmungen sie bekunden könnten. Eine allgemeine Erwartung, ein Zeuge hätte „alles bestätigt“, ersetzt diese Zuordnung nicht.

Den hypothetischen Ausgang begründen

Ausgehend vom Ausgangsverfahren ist darzustellen, wie sich die Beweislage bei ordnungsgemäßem Vortrag verändert hätte. Dazu gehören auch Gegenbeweise und mögliche rechtliche Einwendungen. Die Maßstäbe zur Rekonstruktion des Vorprozesses und § 287 ZPO sind zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 28.09.2000 – IX ZR 6/99).

Originale und Übermittlung sichern

Erhalten bleiben sollten Originaldateien, Anlagen, E-Mail-Kopfzeilen und nachvollziehbare Übergabenachweise. Ergänzungen der eigenen Erinnerung sind separat zu dokumentieren, damit sie nicht mit damaligen Unterlagen verwechselt werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Beweismittel im Original
  • Nachweis der rechtzeitigen Übermittlung
  • Konkrete zu beweisende Tatsache und Bedeutung für den Prozess

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.