Die konkrete Kündigung prüfen
Bei Wohnraummiete sind unter anderem Form, Kündigungsgrund und die jeweils einschlägigen Fristen zu beachten. Ordentliche und außerordentliche Kündigung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Beratung muss daher den tatsächlichen Vertrag, die behaupteten Pflichtverletzungen und die Zugangslage berücksichtigen. Ein allgemeines Musterschreiben kann diese Prüfung nicht ersetzen, insbesondere wenn mehrere unterschiedliche Kündigungsgründe im Raum stehen.
Einwendungen und Widerspruch rechtzeitig behandeln
Auf Mieterseite können Einwendungen gegen die Wirksamkeit und ein sozialer Härtewiderspruch unterschiedliche Funktionen haben. § 574b BGB enthält hierzu Form- und Fristregeln. Nicht jeder Widerspruch macht eine Kündigung unwirksam. Auf Vermieterseite ist umgekehrt zu prüfen, ob ein tragfähiger Grund tatsächlich bestand und richtig dargestellt wurde. Prozessführung und außergerichtliche Gestaltung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Wirtschaftliche Folgen konkret abgrenzen
Mögliche Schäden sind vermeidbare Prozesskosten, zusätzliche Mietbelastungen oder Nachteile eines unnötigen Umzugs. Jede Position braucht einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Beratungsfehler. Wäre das Mietverhältnis bei ordnungsgemäßem Vorgehen ebenfalls beendet worden, können nur die dadurch tatsächlich zusätzlich entstandenen Nachteile ersatzfähig sein. Ersparte Kosten, andere Gründe für den Umzug und noch mögliche Abhilfe sind einzubeziehen.
- Vertrag, Kündigung und Zugang belegen
- Kündigungsart und Einwendungen unterscheiden
- Zusätzliche Kosten gegenüber dem richtigen Verlauf berechnen
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.