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Schaden & Beweis

Prozesskosten als Haftungsschaden

Gerichts- und Anwaltskosten können ein eigenständiger Schaden sein. Erstattet wird aber nicht automatisch jede Rechnung, die im Zusammenhang mit dem früheren Mandat entstanden ist.

Vermeidbare Kosten abgrenzen

Die zentrale Frage lautet, welche Kosten bei pflichtgemäßem Verhalten nicht angefallen wären (§ 249 BGB). Dazu können Aufwendungen für einen nicht zu empfehlenden Prozess oder einen vermeidbaren zusätzlichen Verfahrensschritt gehören. Kosten einer ohnehin erforderlichen Rechtsverfolgung sind demgegenüber anders einzuordnen.

Verlauf und Rechnung verbinden

Für jede Position werden Anlass, Entstehungszeitpunkt und Verursachung benötigt. Eine Kostengrundentscheidung, ein Kostenfestsetzungsbeschluss und die spätere Zahlung sind verschiedene Dokumente. Aus einer einzelnen Rechnung lässt sich häufig noch nicht ablesen, ob und in welchem Umfang der Mandant endgültig belastet ist.

Erstattungen und Anspruchsinhaber

Bereits gezahlte Kostenerstattungen und Leistungen einer Rechtsschutzversicherung müssen berücksichtigt werden. Zu prüfen ist auch, ob ein Anspruch auf einen Dritten übergegangen ist. Doppelter Ersatz derselben wirtschaftlichen Position ist nicht der Zweck des Schadensausgleichs.

Erfolgsaussichten bleiben relevant

Auch beim Kostenschaden ist zu erklären, wie sich der Mandant bei richtiger Beratung verhalten hätte. Die Grundsätze zur Beratung und zum Ursachennachweis sind daher weiterhin maßgeblich (BGH, Urteile vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03 und 16.07.2015 – IX ZR 197/14).

Für Ihre Vorbereitung
  • Kostenentscheidungen, Rechnungen und Zahlungen
  • Erstattungen der Gegenseite oder Versicherung
  • Zeitliche Zuordnung zum konkreten Anwaltsfehler

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.