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Typische Anwaltsfehler

Anwalt schließt Vergleich ohne Zustimmung

Ein Vergleich kann nach außen wirksam sein, obwohl intern eine notwendige Zustimmung fehlte. Prozessvollmacht und vertragliche Befugnis müssen deshalb getrennt untersucht werden.

Außenwirkung und interne Grenze

§ 81 ZPO beschreibt den Umfang der Prozessvollmacht, einschließlich bestimmter vergleichsbezogener Handlungen. Daneben kann die Mandatsvereinbarung verlangen, vor einer Einigung Rücksprache zu halten oder bestimmte Grenzen einzuhalten. Eine weit gefasste Vollmacht beseitigt nicht automatisch diese interne Pflicht. Umgekehrt macht eine interne Überschreitung den Vergleich nicht ohne Weiteres gegenüber der Gegenseite unwirksam.

Zustimmung und Widerrufsvorbehalt feststellen

Zu prüfen sind Gesprächsverlauf, schriftliche Weisungen und das Sitzungsprotokoll. War eine Einigung nur unter Widerrufsvorbehalt erlaubt, muss auch dessen Ausgestaltung untersucht werden. Eine nachträgliche Billigung kann rechtlich erheblich sein, sollte aber nicht aus bloßer Zahlung oder Schweigen ohne Kontext unterstellt werden. Entscheidend bleibt, welche informierte Entscheidung der Mandant tatsächlich traf.

Schaden nach der erreichbaren Alternative

Ohne Vergleich hätte der Mandant nicht automatisch seine gesamte Forderung erhalten. Der hypothetische Prozessausgang oder ein tatsächlich erreichbarer anderer Vergleich bildet den Maßstab. Dazu kommen Kosten und Erfüllungsrisiken. Ein eigenmächtiger Abschluss kann daher pflichtwidrig sein, ohne dass jede Differenz zur ursprünglichen Wunschforderung Schaden ist. Mögliche Einwendungen gegen den Vergleich müssen daneben zeitnah geprüft werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Interne Zustimmungsvorgabe nachweisen
  • Vergleichstext und Protokoll sichern
  • Erreichbare Alternative ohne Abschluss darstellen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.