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Mandat & Pflichten

Anwalt missachtet eine Weisung

Ob ein Anwalt eine Klage erheben, einen Vergleich ablehnen oder zunächst abwarten sollte, kann durch konkrete Weisungen bestimmt sein. Nicht jede Abweichung ist jedoch automatisch pflichtwidrig.

Wortlaut und Reichweite feststellen

Eine bindende Weisung ist von einer Frage, einem vorläufigen Wunsch oder einer Entscheidung unter noch ungeklärten Voraussetzungen zu unterscheiden. Wichtig sind der genaue Inhalt und der Zeitpunkt des Zugangs. Eine allgemeine Prozessvollmacht bedeutet nicht, dass der Anwalt intern beliebig von ausdrücklich vereinbarten Grenzen abweichen darf. Außenwirkung und vertragliche Pflicht sind getrennte Fragen.

Wann eine Abweichung in Betracht kommt

§ 665 BGB enthält Voraussetzungen für die Abweichung von Weisungen und verlangt grundsätzlich eine vorherige Anzeige sowie das Abwarten einer Entscheidung, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht. Ist eine Weisung erkennbar nachteilig, kann zunächst eine verständliche Warnung erforderlich sein. Der Anwalt darf einen rechtlich riskanten Wunsch nicht stillschweigend in einen völlig anderen Auftrag umdeuten.

Die Folgen der Abweichung berechnen

Im Regress ist zu fragen, was bei Befolgung der wirksamen Weisung geschehen wäre. Eine höhere Vergleichssumme ist beispielsweise nur dann eine tragfähige Alternative, wenn sie erreichbar gewesen wäre; andernfalls kann ein Prozessverlauf zu vergleichen sein. Hätte auch die angewiesene Maßnahme keinen wirtschaftlichen Vorteil gebracht, belegt die Missachtung allein noch keinen entsprechenden Vermögensschaden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Weisung im vollständigen Zusammenhang vorlegen
  • Empfang und spätere Änderungen nachweisen
  • Wirtschaftlichen Verlauf bei Befolgung erläutern

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.