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Mandat & Pflichten

Anwalt antwortet nicht: Wann entsteht Haftung?

Lange ausbleibende Antworten können das Vertrauen belasten. Ein Schadensersatzanspruch setzt zusätzlich voraus, dass eine geschuldete Reaktion unterblieben ist und dadurch ein konkreter Nachteil entstanden ist.

Dringlichkeit der Anfrage einordnen

Eine allgemeine Bitte um Sachstand ist anders zu behandeln als eine Mitteilung über eine morgen ablaufende Frist. Maßgeblich sind Inhalt, Zugang, bisheriger Bearbeitungsstand und vereinbarte Erreichbarkeit. Es gibt keine allgemeine starre Antwortfrist für sämtliche Mandantenanfragen. Die Kanzlei muss ihre Kommunikation aber so organisieren, dass entscheidungserhebliche und dringende Informationen bearbeitet werden können.

Untätigkeit von fehlender Rückmeldung unterscheiden

Auch ohne Nachricht kann ein Schriftsatz fristgerecht eingereicht worden sein. Umgekehrt beweist eine freundliche Zwischenantwort keine tatsächliche Bearbeitung. Deshalb sollten gerichtliche Aktenzeichen, Einreichungen und Entscheidungen abgeglichen werden. Ein nachvollziehbares Auskunftsverlangen kann klären, welche Schritte erfolgt sind und welche Fristen noch laufen. Bei erkennbarer Gefahr ist eine bloße weitere Erinnerung möglicherweise unzureichend.

Kosten eines notwendigen Wechsels

Ein Wechsel kann zur Schadensbegrenzung erforderlich sein, verursacht aber nicht automatisch einen vollständig ersatzfähigen Mehrkostenblock. Zu prüfen sind Anlass, Zumutbarkeit, bereits verwertbare Arbeit und ohnehin anfallende Gebühren. Für einen verlorenen Ausgangsanspruch müssen zusätzlich die versäumte Handlung und deren Erfolgsaussicht untersucht werden. Dokumentieren Sie deshalb nicht nur erfolglose Anrufe, sondern auch die rechtliche Bedeutung der unbeantworteten Anfrage.

Für Ihre Vorbereitung
  • Kontaktversuche mit Datum festhalten
  • Dringliche Information im Wortlaut sichern
  • Tatsächlichen Verfahrensstand unabhängig abgleichen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.