Die konkrete Präklusionsentscheidung prüfen
§ 296 ZPO enthält Voraussetzungen für die Zurückweisung verspäteter Angriffs- und Verteidigungsmittel. Nicht jede späte Einreichung wird automatisch ausgeschlossen. Maßgeblich sind unter anderem die gesetzliche Grundlage der Frist, mögliche Verzögerung und Entschuldigung. Das Urteil oder der Beschluss muss deshalb daraufhin gelesen werden, ob und weshalb der betreffende Vortrag tatsächlich unberücksichtigt blieb.
War rechtzeitiger Vortrag möglich?
Die Kanzlei benötigt relevante Informationen rechtzeitig. Zu prüfen ist, wann Dokumente, Zeugenangaben oder neue Tatsachen übermittelt wurden und welche Rückfragen erforderlich waren. Ein schon lange vorliegender Beleg ist anders zu bewerten als eine erst nachträglich bekannt gewordene Tatsache. Zugleich darf ein Anwalt erkennbare Informationslücken nicht ohne gebotene Nachfrage bis zum Fristablauf offenlassen.
Berufung ist keine sichere Nachholmöglichkeit
§ 531 ZPO begrenzt neuen Vortrag im Berufungsverfahren. Ein Versäumnis erster Instanz kann sich deshalb fortsetzen. Im Regress muss die übergangene Tatsache mit ihrem Beweis und ihrer rechtlichen Bedeutung dargestellt werden. Hätte das Gericht auch bei rechtzeitigem Vortrag aus einem anderen tragenden Grund gleich entschieden, ist der behauptete Zusammenhang zum gesamten Prozessverlust nicht ohne Weiteres gegeben.
- Zeitpunkt der Informationsübermittlung belegen
- Zurückweisungsgrund im Urteil feststellen
- Beweisthema und möglichen anderen Ausgang erläutern