STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Ansprüche durchsetzen

Dem früheren Anwalt im laufenden Prozess den Streit verkünden?

Wird ein möglicher Anwaltsfehler bereits während des Ausgangsprozesses erkennbar, kann eine Streitverkündung erwogen werden. Sie ersetzt jedoch keine vollständige Prüfung des späteren Ersatzanspruchs.

Rückgriffsbeziehung und Verfahrenslage

Nach § 72 ZPO muss die erforderliche Beziehung zwischen dem möglichen ungünstigen Prozessausgang und dem Anspruch gegen den Dritten vorliegen. Ein bloßer Verdacht gegen einen früheren Berater genügt nicht für jede beliebige Streitverkündung. Zu klären ist, welche konkrete Pflichtverletzung bei welchem Ausgang zu einem Ersatzanspruch führen könnte. Die laufende Prozessvertretung muss dabei konfliktfrei organisiert bleiben.

Inhalt und Zustellung sorgfältig gestalten

§ 73 ZPO verlangt Angaben zum Grund und zur Lage des Rechtsstreits. Die Wirkung hängt an der Zustellung. Ein unklarer Text kann sowohl die spätere Bindungsfrage als auch eine beabsichtigte Verjährungshemmung beeinträchtigen. Eine außergerichtliche Kopie der Klageschrift ist nicht automatisch eine wirksame gerichtliche Streitverkündung. Bei mehreren möglichen Verantwortlichen ist die Erklärung jeweils passend zuzuordnen.

Wirkung nicht überdehnen

Die Streitverkündung entscheidet nicht selbst über Schadensersatz und ersetzt keine spätere Anspruchsverfolgung. Ihre Interventionswirkung hat gesetzliche Grenzen; nicht jede Aussage des Ausgangsurteils wird pauschal für jeden Haftungspunkt verbindlich. Deshalb sollten Prozessstrategie, Kosten und Fristen gemeinsam geprüft werden. Auch nach Abschluss des Ausgangsverfahrens muss feststehen, welche weiteren Schritte zur Wahrung und Durchsetzung des Regressanspruchs erforderlich sind.

Für Ihre Vorbereitung
  • Konkrete Rückgriffsbeziehung beschreiben
  • Schrift und Zustellung vollständig dokumentieren
  • Spätere Regress- und Verjährungsschritte vormerken

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.