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Ansprüche durchsetzen

Schlichtung bei Streit über Anwaltshonorar oder Schadensersatz

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Anwalt vermitteln. Das Verfahren ist von einer berufsrechtlichen Beschwerde und einer Klage zu unterscheiden.

Welche Aufgabe die Schlichtung erfüllt

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 191f BRAO. Nach den Informationen der Schlichtungsstelle ist das Verfahren für die Beteiligten kostenlos und die Teilnahme freiwillig. Es betrifft insbesondere Gebühren- und Schadensersatzstreitigkeiten. Die Stelle ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und überwacht nicht das anwaltliche Berufsrecht. Ob der konkrete Antrag angenommen werden kann, richtet sich nach den geltenden Verfahrensregeln.

Antrag mit konkreten Unterlagen vorbereiten

Benötigt werden eine genaue Sachverhaltsschilderung und zugeordnete Belege, etwa Vereinbarung, Rechnung, Schriftverkehr und Schadensberechnung. Die Schlichtungsstelle prüft den Vorgang schriftlich und kann einen Vorschlag unterbreiten. Erst die entsprechende Einigung der Beteiligten schafft eine verbindliche vertragliche Regelung. Ein einseitig gewünschtes Ergebnis wird nicht wie durch ein gerichtliches Urteil gegen den Willen der Gegenseite festgesetzt.

Verjährung eigenständig kontrollieren

Ein geeigneter Streitbeilegungsantrag kann unter den Voraussetzungen des § 204 BGB Bedeutung für die Hemmung haben. Nicht jede informelle Anfrage oder Beschwerde bewirkt dies automatisch. Inhalt, zuständige Stelle, Bekanntgabe und Verfahrensende müssen geprüft werden. Bei naher Verjährung sollte deshalb nicht allein auf eine allgemeine Kontaktaufnahme vertraut werden. Auch nach erfolgloser Schlichtung können weitere fristgebundene Schritte erforderlich sein.

Für Ihre Vorbereitung
  • Gebühren- oder Schadensersatzstreit konkret beschreiben
  • Unterlagen eindeutig benennen und zuordnen
  • Hemmung und Verfahrensende gesondert prüfen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.