Den Zweck des Schrittes klären
Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer kann berufsrechtliches Verhalten betreffen. Die Frage, ob ein Mandant Schadensersatz verlangen kann, richtet sich dagegen nach den Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs. Eine Beschwerde ersetzt weder die notwendige Schadensdarstellung noch einen vollstreckbaren Zahlungstitel.
Nicht jedes Fehlverhalten erzeugt einen Vermögensschaden
Unzureichende Information, eine unhöfliche Kommunikation oder eine verzögerte Reaktion können Anlass zur Kritik geben. Für einen Anspruch aus § 280 BGB müssen die jeweils erforderlichen Voraussetzungen einschließlich eines zurechenbaren Schadens vorliegen. Der wirtschaftliche Nachteil darf deshalb nicht allein aus der Unzufriedenheit mit der Mandatsführung abgeleitet werden.
Fristen eigenständig behandeln
Eine Kammerbeschwerde darf nicht als allgemeine verjährungshemmende Maßnahme eingeplant werden. Ob ein konkretes Streitbeilegungsverfahren unter § 204 BGB fällt, ist eine andere, gesondert zu prüfende Frage. Bei drohender Verjährung muss ein rechtlich geeigneter Sicherungsschritt gewählt werden.
Unterlagen gezielt zusammenstellen
Für eine sachliche Aufarbeitung empfiehlt sich eine kurze Chronologie mit den beanstandeten Handlungen und zugehörigen Belegen. Die Zahlungsforderung sollte davon ausgehend den Ursachenzusammenhang und die einzelnen Schadenspositionen erklären.
- Ziel der Beschwerde oder Forderung benennen
- Tatsachen und Wertungen unterscheiden
- Verjährung unabhängig vom Beschwerdeverfahren kontrollieren