Den richtigen Anspruchsgegner bestimmen
Zuerst ist zu klären, wer Vertragspartner geworden ist. Der Name des bearbeitenden Anwalts und die Bezeichnung auf der Rechnung sind Anhaltspunkte, aber nicht in jedem Fall abschließend. Bei Gesellschaften können zusätzliche Haftungsfragen entstehen. Eine Forderung an die falsche Person kann insbesondere die beabsichtigte Fristensicherung verfehlen.
Die Forderung nachvollziehbar aufbauen
Ausgehend von §§ 280 Abs. 1, 675 BGB sollte das Schreiben darstellen, was beauftragt war, welches Vorgehen geschuldet war und welches Verhalten beanstandet wird. Anschließend ist zu erklären, weshalb gerade daraus ein konkreter Schaden folgt. Belege sind den einzelnen Tatsachen zuzuordnen. Nicht bezifferbare Positionen sollten nicht durch geschätzte Behauptungen ersetzt werden.
Regulierung und Verjährung abstimmen
Die Einschaltung der Berufshaftpflicht kann eine außergerichtliche Klärung ermöglichen. Gleichzeitig muss die Verjährung unabhängig kontrolliert werden. Eine gesetzte Zahlungsfrist hemmt die Verjährung nicht allein durch ihren Ablauf. Ob Verhandlungen oder Maßnahmen der Rechtsverfolgung geeignet sind, richtet sich nach §§ 203, 204 BGB.
Prozessentscheidung auf Aktenbasis
Vor einer Klage sind Beweisrisiken, Ausgangsanspruch, Anspruchshöhe und Kosten zu prüfen. Die Grundsätze zum hypothetischen Verlauf und zu Handlungsalternativen dürfen nicht erst nach Klageerhebung aufgearbeitet werden (BGH, Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14).
- Vertragspartner und ladungsfähige Anschrift
- Konkreter Pflichtvorwurf mit Belegen
- Schadensaufstellung und gesonderte Verjährungsprüfung
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.