Zahlung und Erledigungsumfang zusammen lesen
Eine Vergleichssumme ist nur ein Teil der Regelung. Zu prüfen sind Fälligkeit, Kosten, Zinsen, künftige Schäden und die erfassten Personen. Eine umfassende Abgeltung kann auch noch nicht abschließend bezifferte Folgen betreffen. Bestehen Ansprüche gegen mehrere Kanzleien oder einen Versicherer, muss die Wirkung auf diese Beteiligten ausdrücklich geprüft werden. Eine unklare Standardklausel kann später neue Streitigkeiten auslösen.
Beweis- und Vollstreckungsrisiken einbeziehen
Der Vergleichswert hängt nicht allein von der rechnerischen Forderung ab. Beweislage, Verjährungseinwände, Kostenrisiko und wirtschaftliche Realisierbarkeit können eine Rolle spielen. Ein Abschlag ist deshalb nicht automatisch ein weiterer Schaden. Zugleich sollte eine behauptete Unsicherheit konkret erklärt werden; eine pauschale Berufung auf „Prozessrisiko“ ersetzt keine verständliche Entscheidungsgrundlage für den Mandanten.
Anspruchsinhaber und Zahlungskontrolle
Sind Kostenersatzansprüche auf einen Rechtsschutzversicherer übergegangen oder Forderungen abgetreten, kann der Mandant nicht beliebig über fremde Rechte verfügen. Vor Abschluss ist daher die Anspruchsinhaberschaft zu klären. Nach Abschluss sollten Zahlung, Frist und verbleibende Pflichten kontrolliert werden. Ein angenommener Vergleich ist keine tatsächlich eingegangene Zahlung und schützt nicht automatisch vor einem späteren Ausfall.
- Erfasste Ansprüche und Personen ausdrücklich benennen
- Offene Folgeschäden und fremde Rechte prüfen
- Zahlungsfälligkeit und Erfüllung dokumentieren