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Ansprüche durchsetzen

Gegen wen richtet sich der Anspruch wegen eines Anwaltsfehlers?

Der bearbeitende Anwalt ist nicht in jeder Kanzleiform alleiniger Vertragspartner. Vor einer Anspruchsmeldung oder Klage müssen Vertragspartei und mögliche weitere Haftende festgestellt werden.

Mandat und Rechtsform als Ausgangspunkt

Auftragsbestätigung, Vergütungsvereinbarung, Rechnungen und damaliger Briefkopf helfen bei der Zuordnung. Einzelanwalt, rechtsfähige Gesellschaft, Partnerschaft und GmbH können unterschiedlichen Haftungsregeln unterliegen. Eine spätere Umbenennung erklärt nicht automatisch die Rechtslage zur Mandatszeit. Auch eine Bürogemeinschaft ist von gemeinsamer Berufsausübung zu unterscheiden. Entscheidend ist, wer die konkrete Leistung vertraglich übernommen hatte.

Weitere Anspruchsgrundlagen gesondert prüfen

Persönliche Gesellschafterhaftung, eigenes deliktisches Verhalten oder die Beteiligung mehrerer Kanzleien können zusätzliche Ansprüche eröffnen. Daraus folgt keine pauschale Haftung jeder Person, deren Name in der Akte auftaucht. Für jeden möglichen Schuldner sollte die rechtliche Grundlage mit dem konkreten Beitrag verbunden werden. Der Haftpflichtversicherer ist ebenfalls nicht automatisch der richtige unmittelbare Klagegegner.

Fehladressierung kann neue Risiken schaffen

Eine Klage gegen die falsche Person sichert nicht ohne Weiteres Ansprüche gegen den tatsächlich Verantwortlichen. Auch Verhandlungen und Verzichtserklärungen sind personengenau zu prüfen. Ein bloßer Schreibfehler im Namen ist von einem echten Austausch des Schuldners zu unterscheiden. Deshalb sollten Identität, Vertretung und ladungsfähige Anschrift vor Fristablauf geklärt werden, statt auf eine spätere unkomplizierte Korrektur zu vertrauen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Vertragspartner zur Mandatszeit feststellen
  • Haftungsgrund für jede weitere Person benennen
  • Fristensicherung personengenau zuordnen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.