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Fristen & Verjährung

Unzureichender Mahnantrag zur Verjährungshemmung

Ein Mahnbescheid kann Verjährung hemmen. Dafür müssen unter anderem der geltend gemachte Anspruch und der richtige Schuldner hinreichend erkennbar sein.

Die Forderung bestimmbar bezeichnen

§ 690 ZPO verlangt die Bezeichnung des Anspruchs unter bestimmter Angabe der verlangten Leistung. Bei mehreren Rechnungen oder unterschiedlichen Beratungsfehlern kann eine bloße Gesamtsumme zu unklar sein. Entscheidend ist, ob der konkrete Anspruch identifiziert werden kann. Der Antrag muss außerdem zu einem für das Mahnverfahren geeigneten Anspruch passen; nicht jede rechtliche Streitigkeit lässt sich in dieses Verfahren überführen.

Zustellung und Rückwirkung beachten

§ 204 Absatz 1 Nummer 3 BGB knüpft die Hemmung an die Zustellung des Mahnbescheids. § 167 ZPO kann bei demnächst erfolgender Zustellung eine Rückwirkung ermöglichen. Falsche Anschriften, unvollständige Angaben oder nicht bearbeitete Rückfragen können diese Absicherung gefährden. Die rechtzeitige Antragserstellung in der Kanzlei ist deshalb nicht mit wirksamer Verjährungshemmung gleichzusetzen.

Nach Widerspruch weiterarbeiten

Ein Widerspruch beendet nicht jede Prüfungspflicht. Der weitere Verfahrensgang und ein möglicher Stillstand sind für die Dauer der Hemmung relevant. Im Regress muss geklärt werden, welcher Anspruch tatsächlich gehemmt wurde und welcher ohne Fehler noch durchsetzbar gewesen wäre. Ein verjährter, materiell unbegründeter oder uneinbringlicher Anspruch führt nicht allein wegen des fehlerhaften Mahnantrags zum vollen Nennwertschaden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Anspruchsbezeichnung im Antrag prüfen
  • Zustellung und gerichtliche Rückfragen sichern
  • Fortgang nach Widerspruch dokumentieren

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.