Eignung und Angaben prüfen
§§ 688 ff. ZPO regeln, für welche Ansprüche das Verfahren vorgesehen ist. Der Antrag muss den richtigen Schuldner, die verlangte Leistung und notwendige weitere Angaben enthalten. Bei mehreren Forderungen ist eine klare Zuordnung wichtig. Ein formal erlassener Mahnbescheid bestätigt noch nicht, dass die Forderung materiell berechtigt ist; eine umfassende sachliche Prüfung erfolgt in diesem Stadium nicht.
Nach Widerspruch richtig weiterarbeiten
Erhebt der Gegner Widerspruch, sind Übergang in das streitige Verfahren, Begründung und Kostenanforderungen zu beachten. Bleibt der Vorgang liegen, können verjährungsrechtliche Risiken entstehen. Auf Schuldnerseite muss wiederum zwischen Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid unterschieden werden. Ein Schreiben an die Gegenseite ersetzt die erforderliche gerichtliche Erklärung nicht.
Den konkreten Fehler wirtschaftlich bewerten
Ein ungeeigneter Mahnantrag kann unnötige Kosten verursachen; eine verlorene Fristensicherung kann darüber hinaus einen Anspruch gefährden. Beide Folgen sind getrennt zu berechnen. War die Forderung von Anfang an unbegründet oder nicht realisierbar, entspricht der Schaden nicht automatisch dem Antragsbetrag. Für die Prüfung werden daher sowohl sämtliche Mahndokumente als auch die Unterlagen zum zugrunde liegenden Anspruch benötigt.
- Anspruch und Verfahrenseignung abgleichen
- Widerspruch, Kostenanforderungen und Fortgang sichern
- Formalen Titel von materieller Berechtigung unterscheiden