Die passende Vorschrift anwenden
Für zivilprozessuale Fristen ist § 222 ZPO maßgeblich. Für bestimmte materiell-rechtliche Fristen enthält § 193 BGB eine Regelung. Beide Vorschriften dürfen nicht pauschal auf jede vertragliche oder gesetzliche Ausschlussfrist übertragen werden. Zunächst ist zu bestimmen, welche Handlung innerhalb welcher Frist vorzunehmen war und ob eine besondere Vorschrift abweichende Folgen vorsieht.
Regionale Feiertage und Monatsenden
Nicht jeder freie Tag in der Kanzlei ist ein allgemeiner Feiertag am rechtlich maßgeblichen Ort. Auch ein nach Monaten berechnetes Fristende muss zunächst nach den einschlägigen Berechnungsregeln festgestellt werden. Der Versuch, stets eine feste Tageszahl zu addieren, kann schon vor der Feiertagsprüfung zum falschen Ergebnis führen. Kalenderprogramme müssen mit den richtigen rechtlichen Ausgangsdaten verwendet werden.
Den tatsächlichen Nachteil prüfen
Eine fehlerhafte Verlängerungsannahme kann eine Fristversäumnis verursachen. Eine vorsorglich frühere Einreichung verhindert den Rechtsverlust dagegen möglicherweise trotz falscher Notiz. Für einen Ersatzanspruch sind deshalb berechnetes Ende, tatsächlicher Eingang und die Erfolgsaussicht der versäumten Handlung zu vergleichen. Die Behauptung „Feiertag übersehen“ allein erklärt weder die einschlägige Frist noch den daraus entstandenen Vermögensschaden.
- Fristart und maßgeblichen Ort feststellen
- Ursprüngliches rechnerisches Ende dokumentieren
- Gesetzliche Verschiebung und tatsächlichen Eingang vergleichen