STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Fristen & Verjährung

Falsches Zustellungsdatum bei der Fristberechnung

Für viele Prozessfristen ist die wirksame Zustellung entscheidend. Das Datum, an dem der Mandant eine Kopie liest, kann von dem maßgeblichen Zustellungsdatum abweichen.

An wen zugestellt werden musste

Bei bestehender Prozessvertretung ist insbesondere § 172 ZPO zu beachten. Elektronische Zustellungen richten sich unter anderem nach § 173 ZPO. Die konkrete Zustellungsart und der richtige Empfänger müssen festgestellt werden. Eine einfache E-Mail-Kopie, ein gerichtliches Versanddatum und eine förmliche Zustellung sind nicht beliebig austauschbar. Auch ein späterer Anwaltswechsel kann zusätzliche Abgrenzungsfragen auslösen.

Beleg und rechtliche Wirksamkeit prüfen

Empfangsbekenntnis, Zustellungsurkunde und elektronische Nachweise können unterschiedliche Tatsachen belegen. Fehler bei der Zustellung bedeuten nicht stets, dass überhaupt keine Frist läuft; § 189 ZPO kann unter seinen Voraussetzungen eine Heilung bewirken. Deshalb sollte eine vermeintlich fehlerhafte Zustellung nicht ohne Prüfung zum Anlass genommen werden, die Bearbeitung aufzuschieben.

Welche Verwechslung den Schaden verursachte

Ein Haftungsvorwurf kann darin liegen, das Datum einer Mandantenweiterleitung statt der bereits früher erfolgten Zustellung zu verwenden. Zu beweisen ist, welche Unterlagen vorlagen und welche Frist daraus folgte. Hätte die richtige Berechnung noch rechtzeitiges Handeln ermöglicht, sind dessen Erfolgsaussichten zu rekonstruieren. Ein später entdeckter Zustellungsmangel kann zugleich für einen noch möglichen Rechtsbehelf wichtig sein.

Für Ihre Vorbereitung
  • Sämtliche Zustellungsnachweise sichern
  • Adressat und Zustellungsart feststellen
  • Weiterleitung an den Mandanten gesondert datieren

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.