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Schaden & Beweis

Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

Bei richtiger Beratung hätte ich anders gehandelt: Diese Aussage ist häufig zentral. Ob dafür eine Beweiserleichterung greift, hängt von den damaligen Handlungsalternativen ab.

Kein automatischer Beweis zugunsten des Mandanten

Der BGH ordnet die Beweiserleichterung in der Rechtsberaterhaftung den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu (Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14). Sie ist nicht mit einer umfassenden Beweislastumkehr gleichzusetzen. Vor allem bei mehreren vernünftigen Entscheidungsmöglichkeiten bedarf es einer konkreten Darstellung.

Den alternativen Weg beschreiben

Wäre auf einen Prozess verzichtet, ein Angebot angenommen oder ein Vertrag anders gestaltet worden? Welche finanziellen Mittel, Informationen und Handlungsoptionen standen tatsächlich zur Verfügung? Eine überzeugende Darstellung verbindet den fehlenden Hinweis mit einer damals möglichen Entscheidung und deren voraussichtlichen Folgen.

Dritte und bewusste Gegenentscheidungen

Ein günstigerer Vergleich setzt etwa voraus, dass die Gegenseite dazu bereit gewesen wäre. Die eigene Entscheidung allein genügt dann nicht. Außerdem kann die bewusste Ablehnung eines zutreffenden anwaltlichen Vorschlags einer Vermutung entgegenstehen (BGH, Urteil vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03).

Was sich vorbereiten lässt

Zeitnahe Angebote, eigene Prioritäten und dokumentierte Risikogrenzen können den hypothetischen Verlauf stützen. Eine nachträgliche Erfolgserzählung ohne Bezug zu den damals verfügbaren Möglichkeiten ist deutlich weniger aussagekräftig.

Für Ihre Vorbereitung
  • Konkrete Alternative beschreiben
  • Damals verfügbare Mittel und Angebote belegen
  • Erforderliche Mitwirkung Dritter berücksichtigen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.