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Typische Anwaltsfehler

Anwalt erklärt Kosten vor dem Arbeitsgericht falsch

Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz gelten besondere Regeln für Anwaltskosten. Ein Prozesserfolg bedeutet dort nicht automatisch, dass die Gegenseite das eigene Honorar erstattet.

Die Besonderheit der ersten Instanz

§ 12a Absatz 1 ArbGG schließt grundsätzlich die Erstattung der Kosten für Prozessbevollmächtigte und die Entschädigung wegen Zeitversäumnis im Urteilsverfahren erster Instanz aus. Die Vorschrift verlangt einen Hinweis vor Abschluss der Vertretungsvereinbarung. Ausnahmen und andere Verfahrensarten sind gesondert zu betrachten. Die allgemeine zivilprozessuale Aussage „wer verliert, bezahlt alles“ ist hier keine verlässliche Beratung.

Eigenes Honorar und weitere Kosten trennen

Gesetzliche Gebühren, vereinbarte Honorare, Gerichtskosten und Rechtsschutzleistungen sind unterschiedliche Positionen. Eine Deckungszusage kann Selbstbeteiligung oder Einschränkungen enthalten. Bei einem Vergleich können weitere Gebührenfragen auftreten. Der Mandant benötigt daher eine verständliche Erklärung, welche Kosten trotz Obsiegens bei ihm verbleiben und welche Auswirkungen ein Vergleich oder ein Rechtsmittel auf die Kostenlage haben kann.

Entscheidung bei richtiger Information

Für Schadensersatz ist darzulegen, welche andere Entscheidung der Mandant bei zutreffender Beratung getroffen hätte. Möglicherweise hätte er einen Teilanspruch anders verfolgt oder auf eine wirtschaftlich unvernünftige Maßnahme verzichtet. Die Gebührenforderung selbst ist daneben nach RVG und Vereinbarung zu prüfen. Ein fehlender Hinweis führt nicht ohne weitere Prüfung zur Erstattung sämtlicher im Arbeitsstreit entstandenen Kosten.

Für Ihre Vorbereitung
  • Kostenhinweis vor Beauftragung sichern
  • Erste Instanz und Rechtsmittelkosten unterscheiden
  • Eigene wirtschaftliche Entscheidungsalternative beschreiben

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.