Welche Interessen tatsächlich kollidieren
§ 43a BRAO enthält Regeln zur Vermeidung widerstreitender Interessen. Zu untersuchen sind die konkrete Rechtssache, frühere und aktuelle Beratungsaufträge sowie die beteiligten Personen. Die Vertretung mehrerer Personen ist nicht allein wegen ihrer Anzahl unzulässig. Entscheidend ist, ob im jeweiligen Mandat Interessen aufeinandertreffen, die sich nicht pflichtgemäß gleichzeitig vertreten lassen.
Berufsrecht und Vermögensschaden trennen
Eine berufsrechtliche Prüfung kann zur Beendigung einer Vertretung führen, entscheidet aber nicht automatisch über einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch. Für diesen ist zu klären, welche Beratung durch den Konflikt beeinträchtigt wurde oder welche notwendigen Mehrkosten entstanden. Auch die Wirksamkeit einzelner Abreden und die Vergütung können gesonderte Fragen aufwerfen, die anhand der konkreten Konstellation zu beantworten sind.
Neue Vertretung ohne Rechtsverlust organisieren
Ein erkannter Konflikt macht die Sicherung laufender Fristen besonders wichtig. Der Übergang zu einer unabhängigen Kanzlei sollte mit vollständiger Aktenübermittlung und klarer Aufgabenabgrenzung erfolgen. Im Regress sind erforderliche Wechselkosten von Kosten zu unterscheiden, die bei ordnungsgemäßer Bearbeitung ohnehin entstanden wären. Vertrauliche Informationen anderer Beteiligter dürfen nicht ohne Berechtigung beschafft oder verbreitet werden.
- Beteiligte und frühere Mandate benennen
- Konkreten Interessengegensatz beschreiben
- Fristen und notwendige Kosten des Wechsels sichern
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.