Auf den Beratungszeitpunkt kommt es an
Zu prüfen ist, welche Gesetze und einschlägigen Entscheidungen bei der Bearbeitung bereits verfügbar und für einen sorgfältigen Berater zu berücksichtigen waren. Ein aktuelles Urteil kann eine ältere Faustregel entkräften. Die bloße Nennung einer alten Fundstelle beweist aber noch keinen Fehler, wenn deren Aussage weiterhin zutrifft und den konkreten Sachverhalt erfasst.
Rechtsprechung muss auf den Fall passen
Eine Entscheidung aus einem anderen Verfahrensstadium oder zu einer abweichenden Vertragsgestaltung lässt sich nicht ungeprüft übertragen. Entscheidend sind tragende Gründe, rechtlicher Zusammenhang und tatsächliche Unterschiede. Bestehen unterschiedliche Auffassungen, muss das verbleibende Risiko in die Empfehlung einfließen. Eine einzelne günstige Entscheidung rechtfertigt keine sichere Erfolgszusage, wenn gewichtige Gegenargumente bestehen.
Für den Regress den alternativen Rat beschreiben
Der Vorwurf sollte die übersehene Rechtsquelle mit dem richtigen Beratungsinhalt verbinden. Anschließend ist zu fragen, wie sich der Mandant bei dieser Information entschieden hätte und welchen wirtschaftlichen Verlauf dies ermöglicht hätte. Ein späteres Urteil kann dabei Beweismittel für die Rechtslage sein; es ersetzt nicht die zeitbezogene Prüfung dessen, was der Anwalt damals erkennen musste.
- Datum der Beratung festhalten
- Übersehene Entscheidung mit Veröffentlichungsstand benennen
- Unterschied zwischen damaliger und späterer Rechtslage erklären
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.