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Ansprüche durchsetzen

Zahlung oder Freistellung: Welcher Antrag passt zum Schaden?

Ein Schaden kann bereits in einer zusätzlichen Verbindlichkeit liegen, bevor die Rechnung bezahlt wurde. Daraus folgt jedoch nicht automatisch in jeder Situation derselbe Zahlungsantrag.

Offene Schuld und gezahlten Betrag unterscheiden

Hat der Mandant eine zurechenbare Kostenverbindlichkeit noch nicht erfüllt, kann ein Anspruch auf Befreiung von dieser Schuld in Betracht kommen. § 257 BGB regelt einen Befreiungsanspruch in seinem Anwendungsbereich. Bei bereits bezahlten Beträgen stellt sich dagegen regelmäßig eine andere Leistungssituation. Entscheidend sind Anspruchsgrund, Fälligkeit und tatsächliche Belastung, nicht allein das Rechnungsdatum.

Den Gläubiger und die Verpflichtung benennen

Ein Freistellungsantrag muss erkennen lassen, von welcher konkreten Verbindlichkeit befreit werden soll. Rechnung, Gläubiger, Betrag und Rechtsgrund sind deshalb wichtig. Eine pauschale Forderung, „alle Kosten zu übernehmen“, kann zu unbestimmt sein. Auch streitige oder möglicherweise unberechtigte Drittansprüche müssen rechtlich eingeordnet werden; jede behauptete Rechnung wird nicht automatisch zu einer ersatzfähigen Belastung.

Änderungen während der Bearbeitung nachführen

Wird die Rechnung später bezahlt oder reduziert, kann dies die passende Antragstellung und Schadensrechnung verändern. Versicherungsleistungen und Erstattungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ein möglicher Übergang von Freistellung zu Zahlung bedarf rechtlicher Prüfung. Die Anspruchsverfolgung sollte daher den tatsächlichen Zahlungsstand aktuell halten und vermeiden, dieselbe Verpflichtung zugleich als offene Schuld und bereits abgeflossenen Betrag doppelt anzusetzen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Zahlungsstand jeder Rechnung feststellen
  • Gläubiger und Verbindlichkeit eindeutig bezeichnen
  • Spätere Zahlung oder Erstattung in den Antrag übernehmen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.