Nicht jede spätere Verbesserung zählt
Ein Vorteil muss in einem relevanten Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen und nach den schadensrechtlichen Maßstäben anrechenbar sein. Ein unabhängig später erzielter Gewinn ist nicht automatisch abzuziehen. Umgekehrt dürfen unmittelbar ersparte Aufwendungen nicht ausgeblendet werden, wenn sie im hypothetischen erfolgreichen Verlauf angefallen wären. Eine isolierte Betrachtung nur der ungünstigen Positionen kann den Schaden überhöhen.
Typische Positionen im Anwaltsregress
In Betracht kommen etwa ersparte Prozesskosten, vermiedene Zahlungen oder erhaltene Vergleichsleistungen. Auch steuerliche Wirkungen können eine Rolle spielen, müssen aber einschließlich möglicher späterer Gegenwirkungen geprüft werden. Eine Versicherungsleistung wirft zusätzlich die Frage nach Anspruchsübergang und Anspruchsinhaberschaft auf; sie ist nicht in jeder Hinsicht wie ein freiwilliger Vorteil des Geschädigten zu behandeln.
Rechnung offen und überprüfbar halten
Stellen Sie jede Nachteilsposition der dazugehörigen Ersparnis oder Zahlung gegenüber. Dabei ist zu vermeiden, denselben Vorteil zweimal abzuziehen, etwa einmal im Vermögensstand und nochmals als separate Ersparnis. Ebenso darf eine Rückzahlung nicht zugleich als Forderungsminderung und zusätzlicher Gewinn erscheinen. Die rechtliche Anrechenbarkeit sollte für streitige Positionen ausdrücklich erläutert werden, statt lediglich einen pauschalen Gesamtabzug vorzunehmen.
- Zusammenhang jedes Vorteils mit dem Fehler prüfen
- Erhaltene Leistungen und ersparte Kosten zuordnen
- Doppelte Anrechnung im Vermögensvergleich vermeiden