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Schaden & Beweis

Müssen Vorteile vom Anwaltshaftungsschaden abgezogen werden?

Ein Anwaltsfehler kann neben Nachteilen auch wirtschaftliche Vorteile oder Ersparnisse auslösen. Ob und wie sie anzurechnen sind, verlangt einen rechtlich zusammenhängenden Vermögensvergleich.

Nicht jede spätere Verbesserung zählt

Ein Vorteil muss in einem relevanten Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis stehen und nach den schadensrechtlichen Maßstäben anrechenbar sein. Ein unabhängig später erzielter Gewinn ist nicht automatisch abzuziehen. Umgekehrt dürfen unmittelbar ersparte Aufwendungen nicht ausgeblendet werden, wenn sie im hypothetischen erfolgreichen Verlauf angefallen wären. Eine isolierte Betrachtung nur der ungünstigen Positionen kann den Schaden überhöhen.

Typische Positionen im Anwaltsregress

In Betracht kommen etwa ersparte Prozesskosten, vermiedene Zahlungen oder erhaltene Vergleichsleistungen. Auch steuerliche Wirkungen können eine Rolle spielen, müssen aber einschließlich möglicher späterer Gegenwirkungen geprüft werden. Eine Versicherungsleistung wirft zusätzlich die Frage nach Anspruchsübergang und Anspruchsinhaberschaft auf; sie ist nicht in jeder Hinsicht wie ein freiwilliger Vorteil des Geschädigten zu behandeln.

Rechnung offen und überprüfbar halten

Stellen Sie jede Nachteilsposition der dazugehörigen Ersparnis oder Zahlung gegenüber. Dabei ist zu vermeiden, denselben Vorteil zweimal abzuziehen, etwa einmal im Vermögensstand und nochmals als separate Ersparnis. Ebenso darf eine Rückzahlung nicht zugleich als Forderungsminderung und zusätzlicher Gewinn erscheinen. Die rechtliche Anrechenbarkeit sollte für streitige Positionen ausdrücklich erläutert werden, statt lediglich einen pauschalen Gesamtabzug vorzunehmen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Zusammenhang jedes Vorteils mit dem Fehler prüfen
  • Erhaltene Leistungen und ersparte Kosten zuordnen
  • Doppelte Anrechnung im Vermögensvergleich vermeiden

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.