STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Schaden & Beweis

Kreditkosten als Folge eines Anwaltsfehlers

Fehlt wegen eines Anwaltsfehlers eine erwartete Zahlung, kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden. Ersatzfähig ist nur der zurechenbare zusätzliche Finanzierungsnachteil.

Warum der Kredit benötigt wurde

Zunächst muss der Zusammenhang zwischen ausbleibendem Geld und Kreditaufnahme dargestellt werden. Bereits vorher bestehende Finanzierungslücken oder andere Investitionen können die Bewertung verändern. Hilfreich sind Kontoverläufe, Fälligkeiten und die konkrete Verwendung der Mittel. Ein Kreditvertrag nach dem Fehlerdatum beweist für sich noch nicht, dass die Finanzierung gerade wegen dieses Fehlers erforderlich wurde.

Kosten des richtigen Verlaufs abziehen

Wäre auch ohne Fehler ein Kredit nötig gewesen, ist nur die zusätzliche Belastung zu vergleichen. Zinssatz, Laufzeit, Gebühren und mögliche Tilgung sind einzubeziehen. Ein voller Kreditbetrag ist keine Kostenposition, wenn ihm die erhaltene Auszahlung gegenübersteht. Maßgeblich sind vielmehr der zusätzliche Zins- und sonstige Finanzierungsaufwand. Auch ersparte Anlageverluste oder andere wirtschaftliche Vorteile können relevant sein.

Schadensminderung und Nachweis

§ 254 BGB kann bei vermeidbar hohen Kosten Bedeutung erlangen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht, jede theoretisch billigere, praktisch nicht verfügbare Finanzierung zu wählen. Entscheidend sind zumutbare Möglichkeiten in der damaligen Situation. Dokumentieren Sie deshalb verfügbare Angebote und die Gründe der Entscheidung. Ein ungewöhnlich hoher drohender Schaden kann zudem einen rechtzeitigen Hinweis an den möglichen Ersatzpflichtigen erfordern.

Für Ihre Vorbereitung
  • Finanzierungsbedarf mit Zahlungsfluss erklären
  • Nur zusätzliche Zinsen und Gebühren erfassen
  • Verfügbare Alternativen und Dringlichkeit dokumentieren

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.