STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Schaden & Beweis

Zusätzliche Vollstreckungskosten durch Anwaltsfehler

Fehlerhafte oder unnötig wiederholte Vollstreckungsmaßnahmen können Kosten verursachen. Dabei ist zu unterscheiden, wer die Kosten zunächst trägt und gegen wen sie erstattungsfähig sind.

Notwendige Kosten des richtigen Vorgehens

§ 788 ZPO betrifft Kosten der Zwangsvollstreckung im Verhältnis zum Schuldner. Im Anwaltsregress wird daneben geprüft, welche Kosten bei pflichtgemäßer Bearbeitung vermieden worden wären. Eine ordnungsgemäß erforderliche Pfändung ist nicht schon deshalb Schaden, weil sie Geld kostet. Anders können vergebliche Maßnahmen wegen eines falschen Schuldners, fehlender Voraussetzungen oder vermeidbarer Wiederholung zu beurteilen sein.

Kosten auf Schuldnerseite berücksichtigen

Hat ein Anwaltsfehler zu einem vermeidbaren Titel oder einer verspäteten Reaktion geführt, können auch dem Mandanten auferlegte Vollstreckungskosten relevant sein. Die zugrunde liegende Forderung muss trotzdem geprüft werden. Wäre die Vollstreckung bei richtigem Vorgehen ebenfalls berechtigt gewesen, fehlt möglicherweise der Zusammenhang. Eine bestehende Kostenerstattung gegen den ursprünglichen Gegner oder Dritte ist in die Betrachtung einzubeziehen.

Belege und Ergebnis jeder Maßnahme zuordnen

Gerichtsvollzieherrechnungen, Pfändungsbeschlüsse und Zahlungsnachweise sollten einzelnen Maßnahmen zugeordnet werden. So lässt sich feststellen, welche Ausgaben nutzlos waren und welche zu einem Erlös führten. Rückzahlungen, Kostenfestsetzungen und erhaltene Vollstreckungserlöse müssen berücksichtigt werden. Eine pauschale Summe aus allen Rechnungen nach dem Fehlerdatum ist keine verlässliche Schadensberechnung, wenn darunter ohnehin erforderliche oder bereits erstattete Positionen stehen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Jede Maßnahme mit Kosten und Ergebnis erfassen
  • Ohnehin notwendige Kosten ausscheiden
  • Erstattungen und erzielte Erlöse abgleichen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.