Prüfungskosten sind nicht automatisch Schaden
Ein bloßer Verdacht verpflichtet die frühere Kanzlei nicht zur Zahlung jeder eingeholten Zweitmeinung. Zu prüfen ist, ob ein zurechenbarer Fehler vorliegt und welche rechtliche Hilfe aus Sicht eines verständigen Betroffenen erforderlich war. Eine komplexe Akte kann eine vertiefte Prüfung rechtfertigen. Mehrfach eingeholte gleichartige Gutachten oder sachfremde Beratungsleistungen benötigen dagegen eine eigenständige Begründung.
Gesetzliche Vergütung und Honorarvereinbarung
Die tatsächliche Rechnung beantwortet nicht allein, in welcher Höhe Kosten schadensrechtlich erforderlich waren. Gegenstand, Umfang, Gebührenrecht und gegebenenfalls besondere Gründe für eine Honorarvereinbarung sind zu prüfen. Eine Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen; dann muss auch geklärt werden, wem ein etwaiger Ersatzanspruch zusteht. Erstattung und eigener Schaden dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden.
Außergerichtliche und gerichtliche Kosten unterscheiden
Vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten sind von den im Regressprozess nach Verfahrensrecht zu verteilenden Kosten zu trennen. Verzug kann für zusätzliche Ansprüche relevant sein, setzt aber eigene Voraussetzungen voraus. Hilfreich ist eine klare Aufteilung nach Aktenprüfung, Aufforderungsschreiben, Rettung des Ausgangsfalls und gerichtlicher Durchsetzung. So wird erkennbar, welche Leistung welchem behaupteten Fehler und welchem Zweck zugeordnet wird.
- Beratungsauftrag und Tätigkeiten abgrenzen
- Erforderlichkeit besonderer Honorare begründen
- Versicherungszahlungen und Anspruchsübergänge berücksichtigen