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Schaden & Beweis

Die Voraussetzungen der Anwaltshaftung

Eine anwaltliche Pflichtverletzung ist der Ausgangspunkt. Für Schadensersatz müssen Auftrag, Fehler, Verschulden, Ursachenzusammenhang und Schaden zusammenpassen.

1. Mandat und geschuldete Leistung

Bei der typischen vertraglichen Haftung sind §§ 280 Abs. 1, 675 BGB maßgeblich. Zuerst wird festgestellt, welche Leistung der Anwalt übernommen hat. Das kann eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder die Führung eines Prozesses sein. Umfang und Ziel des Mandats bestimmen die konkreten Pflichten (BGH, Urteil vom 01.03.2007 – IX ZR 261/03).

2. Pflichtverletzung und Vertretenmüssen

Das tatsächliche Vorgehen wird mit der geschuldeten Bearbeitung verglichen. Für das Vertretenmüssen enthält § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Entlastungsregel. Ein ungünstiges Ergebnis belegt allein keinen Fehler. Umgekehrt kann auch eine unterlassene Handlung eine Pflichtverletzung darstellen.

3. Ursache und wirtschaftlicher Nachteil

Der Fehler muss für einen ersatzfähigen Nachteil ursächlich sein. Zu fragen ist, wie sich der Vorgang bei pflichtgemäßer Bearbeitung entwickelt hätte. Die Vermögenslage mit und ohne Fehler wird nach §§ 249 ff. BGB verglichen. Beweiserleichterungen, insbesondere nach § 287 ZPO, entbinden nicht von der Darstellung eines nachvollziehbaren Verlaufs (BGH, Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14).

4. Einwendungen und Durchsetzbarkeit

Mitverschulden, eine wirksame Haftungsbegrenzung, Verjährung und bereits erfolgte Erstattungen können das Ergebnis beeinflussen. Die Prüfung endet daher nicht mit der Feststellung eines Fehlers. Für eine belastbare Entscheidung müssen auch diese Punkte aufgearbeitet werden.

Für Ihre Vorbereitung
  • Mandat und konkrete Pflicht bestimmen
  • Fehler mit Beweismitteln verbinden
  • Alternativverlauf, Schaden und Einwendungen prüfen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.