STEINWACHS · Wir leisten mehr als RechtPersönlich erreichbar · 040 4153 7117-0

Schaden & Beweis

Sind Kosten eines neuen Anwalts ersatzfähig?

Nach einem Bearbeitungsfehler kann ein Anwaltswechsel erforderlich werden. Ersatzfähig sind nicht automatisch sämtliche neuen Rechnungen, sondern die rechtlich zurechenbaren zusätzlichen Kosten.

Warum der Wechsel notwendig wurde

Zu prüfen sind Schwere des Fehlers, Vertrauensverlust, laufende Fristen und die Möglichkeit, das Mandat ordnungsgemäß fortzuführen. Ein freier Wechsel aus persönlichen Gründen ist anders zu bewerten als ein notwendiger Wechsel zur Rettung des Verfahrens. Die Kündigung und ihre Folgen für bereits gezahlte Vergütung können zusätzlich nach § 628 BGB relevant sein.

Ohnehin entstehende Gebühren herausrechnen

Die neue Kanzlei kann Leistungen erbringen, die auch bei fehlerfreier Bearbeitung erforderlich gewesen wären. Diese Kosten sind nicht allein wegen des Wechsels zusätzlich. Verwertbare Vorarbeiten, Anrechnungsvorschriften, Rückerstattungen und der genaue Abrechnungsumfang müssen einbezogen werden. Eine vereinbarte höhere Stundenvergütung ist ebenfalls auf ihren Zusammenhang und ihre schadensrechtliche Erforderlichkeit zu prüfen, statt sie pauschal vollständig zu übernehmen.

Rettungskosten und Regresskosten trennen

Die Fortführung des ursprünglichen Mandats verfolgt ein anderes Ziel als die spätere Durchsetzung von Schadensersatz gegen die frühere Kanzlei. Rechnungen sollten diese Tätigkeiten nachvollziehbar abgrenzen. Für den Anspruch sind Auftrag, Anlass, Leistungsnachweise und tatsächliche Kostenbelastung vorzulegen. Ein erfolgreicher Wechsel kann den Hauptschaden verhindern, während vermeidbare Mehrkosten verbleiben. Dieselben Leistungen dürfen dabei nicht mehrfach in verschiedenen Schadenspositionen erscheinen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Sachlichen Anlass des Wechsels dokumentieren
  • Neue Leistungen von ohnehin nötiger Arbeit trennen
  • Rückzahlungen und Gebührenanrechnung berücksichtigen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.