Warum der Wechsel notwendig wurde
Zu prüfen sind Schwere des Fehlers, Vertrauensverlust, laufende Fristen und die Möglichkeit, das Mandat ordnungsgemäß fortzuführen. Ein freier Wechsel aus persönlichen Gründen ist anders zu bewerten als ein notwendiger Wechsel zur Rettung des Verfahrens. Die Kündigung und ihre Folgen für bereits gezahlte Vergütung können zusätzlich nach § 628 BGB relevant sein.
Ohnehin entstehende Gebühren herausrechnen
Die neue Kanzlei kann Leistungen erbringen, die auch bei fehlerfreier Bearbeitung erforderlich gewesen wären. Diese Kosten sind nicht allein wegen des Wechsels zusätzlich. Verwertbare Vorarbeiten, Anrechnungsvorschriften, Rückerstattungen und der genaue Abrechnungsumfang müssen einbezogen werden. Eine vereinbarte höhere Stundenvergütung ist ebenfalls auf ihren Zusammenhang und ihre schadensrechtliche Erforderlichkeit zu prüfen, statt sie pauschal vollständig zu übernehmen.
Rettungskosten und Regresskosten trennen
Die Fortführung des ursprünglichen Mandats verfolgt ein anderes Ziel als die spätere Durchsetzung von Schadensersatz gegen die frühere Kanzlei. Rechnungen sollten diese Tätigkeiten nachvollziehbar abgrenzen. Für den Anspruch sind Auftrag, Anlass, Leistungsnachweise und tatsächliche Kostenbelastung vorzulegen. Ein erfolgreicher Wechsel kann den Hauptschaden verhindern, während vermeidbare Mehrkosten verbleiben. Dieselben Leistungen dürfen dabei nicht mehrfach in verschiedenen Schadenspositionen erscheinen.
- Sachlichen Anlass des Wechsels dokumentieren
- Neue Leistungen von ohnehin nötiger Arbeit trennen
- Rückzahlungen und Gebührenanrechnung berücksichtigen