Zahlungsversprechen und Titel unterscheiden
Ein gerichtlicher Vergleich kann nach § 794 ZPO Vollstreckungstitel sein. Ein privates Zahlungsversprechen hat nicht automatisch dieselbe Wirkung. Auch ein Titel garantiert keine Zahlung, wenn pfändbares Vermögen fehlt. Zu prüfen sind deshalb Fälligkeit, Ratenplan, mögliche Sicherheiten und die Bestimmtheit der Verpflichtung. Ein unklarer Text kann die spätere Vollstreckung zusätzlich erschweren.
Erkennbare Ausfallrisiken einbeziehen
Bestehen konkrete Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten, kann die Beratung über Absicherung besonders wichtig sein. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht zur unbegrenzten Vermögensrecherche in jedem Vergleichsmandat. Maßgeblich sind Auftrag und erkennbare Risiken. Eine Sicherheit ist zudem nur eine reale Alternative, wenn sie rechtlich wirksam bestellt und von der Gegenseite tatsächlich eingeräumt worden wäre.
Den vermiedenen Ausfall plausibel machen
Im Haftungsfall ist zu erläutern, welche konkrete Sicherung erreichbar gewesen wäre und welchen Erlös sie gebracht hätte. Ein später zahlungsunfähiger Gegner beweist für sich keinen Beratungsfehler. Umgekehrt kann eine versäumte, damals verfügbare Sicherheit wirtschaftlich erheblich sein. Erhaltene Raten, Vollstreckungserlöse und ein möglicher verbleibender Anspruch sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.
- Fälligkeit und Vollstreckbarkeit prüfen
- Damals erkennbare Bonitätsrisiken dokumentieren
- Erreichbare Sicherheit und ihren Wert belegen