Welche Forderungen einbezogen wurden
Formulierungen zur Erledigung „aller Ansprüche“ sind im Zusammenhang auszulegen. Entscheidend sind Wortlaut, Verhandlungsgegenstand und erkennbare Interessen. Eine Klausel kann etwa Nebenforderungen, künftige Schäden oder andere Vertragsansprüche betreffen. Sie wirkt aber nicht allein aufgrund einer bestimmten Überschrift stets grenzenlos. Die Prüfung muss den gesamten Vergleich und die konkrete Entstehungssituation berücksichtigen.
Bekannte Risiken verständlich erläutern
Die Kanzlei muss im Rahmen ihres Auftrags erhebliche Folgen der vereinbarten Bereinigung aufzeigen. Bei offenen Folgeschäden oder noch nicht geklärten Ansprüchen kann ein ausdrücklicher Vorbehalt wichtig sein. Ob die Gegenseite diesen akzeptiert hätte, ist eine weitere Frage. Ein Anwalt schuldet nicht automatisch eine Einigung zu sämtlichen vom Mandanten gewünschten Bedingungen, wohl aber eine tragfähige Entscheidungsgrundlage.
Den verlorenen Anspruch nachweisen
Für den Regress müssen die angeblich mit erledigten Forderungen dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Ein bloß theoretisch denkbarer Anspruch ist kein sicherer Schaden. Zusätzlich ist darzulegen, ob der Mandant ohne Aufklärungsfehler den Vergleich abgelehnt oder eine tatsächlich erreichbare andere Regelung gewählt hätte. Erhaltene Gegenleistungen und vermiedene Kosten gehören in den Vermögensvergleich.
- Alle möglicherweise erfassten Ansprüche auflisten
- Beratung zu Vorbehalten sichern
- Wert und Durchsetzbarkeit der aufgegebenen Forderungen belegen