Welche Aufgabe übertragen wurde
Aktenauswertung, Recherche und Entwurfsarbeit sind von eigenverantwortlicher Beratung und Prozessvertretung zu unterscheiden. Entscheidend sind Qualifikation, Anleitung und Kontrolle im konkreten Mandat. Der Mandant sollte nicht allein aus einer E-Mail-Signatur schließen, wer die rechtliche Verantwortung trug. Maßgeblich bleibt zunächst, mit wem der Vertrag bestand und wer die Leistung schuldete.
Entwurf und freigegebene Fassung vergleichen
Ein Recherchefehler kann vor Versand korrigiert werden; ein richtiger Entwurf kann später fehlerhaft geändert worden sein. Für die Ursachenanalyse sind deshalb die tatsächlich eingereichte Fassung und ihre Freigabe wichtig. Der Vorwurf sollte die übersehene Tatsache oder Rechtsfrage benennen. Die bloße Beteiligung eines Auszubildenden oder wissenschaftlichen Mitarbeiters belegt noch keine unzureichende Bearbeitung.
Zurechnung und wirtschaftliche Folge
§ 278 BGB kann die Zurechnung des Verschuldens eingesetzter Hilfspersonen begründen. Daneben kann eine eigene unzureichende Kontrolle des verantwortlichen Anwalts stehen. Für einen Zahlungsanspruch ist weiterhin zu zeigen, welches Ergebnis bei pflichtgemäßer Bearbeitung erreicht worden wäre. Ein korrigierter Entwurfsfehler ohne verbleibenden Nachteil begründet nicht allein einen Forderungsschaden.
- Auftrag und verantwortliche Kanzlei feststellen
- Entwurf und endgültige Fassung unterscheiden
- Fehlende Kontrolle und konkrete Folge benennen