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Mandat & Pflichten

Kanzleimitarbeiter macht einen Fehler: Wer haftet?

Ein Fehler bei Postbearbeitung oder Versand kann von Mitarbeitenden ausgehen. Für den Mandanten bleiben vertragliche Haftung und die Rettung einer versäumten Prozessfrist getrennt zu untersuchen.

Vertragspartner und Hilfsperson unterscheiden

Hat der Anwalt oder die Kanzleigesellschaft die Bearbeitung übernommen, können eingesetzte Mitarbeitende Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB sein. Deren Verschulden kann dem Vertragspartner bei der Erfüllung seiner Pflichten zugerechnet werden. Der Mandant muss seinen Anspruch deshalb nicht zwangsläufig persönlich gegen die Person richten, die eine Nachricht falsch abgelegt hat.

Andere Maßstäbe bei Wiedereinsetzung

§ 85 Absatz 2 ZPO betrifft das Verschulden des Prozessbevollmächtigten. Bei einem isolierten Büroversehen ist unter anderem zu prüfen, ob anwaltliche Auswahl-, Organisations- oder Kontrollpflichten verletzt wurden. Dass eine Wiedereinsetzung möglich erscheint, beantwortet daher nicht automatisch jede vertragliche Haftungsfrage. Ebenso wenig folgt aus einer abgelehnten Wiedereinsetzung ohne weitere Prüfung die volle Höhe eines Ersatzanspruchs.

Den Ablauf anhand der Akte rekonstruieren

Wer hat das Dokument erhalten, die Frist eingetragen, den Versand vorbereitet und den Eingang kontrolliert? Diese Stationen sollten mit Zeitpunkten und Belegen verbunden werden. Eine pauschale Erklärung „Mitarbeiterfehler“ lässt offen, worin das Versäumnis lag. Für den Schaden bleibt zusätzlich zu klären, ob die rechtzeitige Bearbeitung einen wirtschaftlich besseren Ausgang ermöglicht hätte.

Für Ihre Vorbereitung
  • Bearbeitungsschritte und Beteiligte zuordnen
  • Wiedereinsetzungsbegründung vollständig anfordern
  • Richtigen anwaltlichen Vertragspartner feststellen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.