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Schaden & Beweis

Kann das Gericht den Anwaltshaftungsschaden schätzen?

Eine Schadensschätzung kann helfen, wenn der genaue Verlauf ohne Fehler nicht vollständig feststeht. Sie ersetzt aber keine nachvollziehbaren Tatsachen zur Entstehung und Größenordnung des Schadens.

Was § 287 ZPO ermöglicht

Die Vorschrift gibt dem Gericht bei Schadensermittlung und Höhe einen besonderen Beurteilungsrahmen. Daraus folgt kein Anspruch auf eine beliebige Mindestzahlung. Der Mandant muss die tatsächlichen Grundlagen liefern, aus denen sich ein Schaden und eine tragfähige Größenordnung ableiten lassen. Vertragsunterlagen, frühere Erträge, Kostenbelege und nachvollziehbare Alternativverläufe können hierfür relevant sein.

Ungewissheit konkret eingrenzen

Es sollte erkennbar sein, welche Größe sicher ist und welche geschätzt werden muss. Bei entgangenem Gewinn können etwa Absatz, Marge und Laufzeit unterschiedlich zuverlässig belegt sein. Szenarien sind hilfreich, wenn sie auf realen Anhaltspunkten beruhen. Ein besonders günstiger Verlauf darf nicht allein deshalb zugrunde gelegt werden, weil er theoretisch möglich gewesen wäre.

Schätzung und Haftungsgrund unterscheiden

Ein nachweisbarer Bearbeitungsfehler entbindet nicht von der Darlegung eines wirtschaftlichen Nachteils. Ebenso kann die Schätzung nicht jede Lücke bei Auftrag oder Pflichtverletzung schließen. Für den Regress sollte deshalb zunächst der Fehler mit Belegen beschrieben und anschließend die Schadensermittlung aufgebaut werden. Wo Unterlagen fehlen, sind vorhandene Ersatzquellen und die Gründe der Unsicherheit offen zu benennen, statt eine Scheingenauigkeit durch lange Zahlenreihen zu erzeugen.

Für Ihre Vorbereitung
  • Sichere Werte und Schätzgrößen markieren
  • Jede Annahme mit Tatsachen verbinden
  • Fehlernachweis und Schadenshöhe getrennt aufbauen

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung

Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.

Der nächste Schritt

Sie vermuten einen Anwaltsfehler?

Schildern Sie uns den Vorgang und nennen Sie mögliche laufende Fristen. Gemeinsam klären wir die Grundlage für eine Prüfung.