Den Vorgang eindeutig beschreiben
Hilfreich sind Mandatszeit, Auftrag, konkrete Pflichtverletzung und deren wirtschaftliche Folge. Belege sollten gezielt zugeordnet werden, etwa Zustellung, versäumter Schriftsatz und Schadensrechnung. Ein pauschaler Vorwurf schlechter Arbeit erschwert die Prüfung. Umgekehrt muss nicht jede bereits ungeklärte Einzelheit als sicher dargestellt werden; offene Fragen und vorläufige Beträge können ausdrücklich kenntlich gemacht werden.
Versicherer und Anspruchsgegner auseinanderhalten
Regelmäßig bleibt zunächst der anwaltliche Vertragspartner für den geltend gemachten Anspruch relevant. Die Kanzlei kann zur Meldung an ihre Berufshaftpflicht aufgefordert werden. Eine Schadennummer dokumentiert die Bearbeitung, bedeutet aber kein Anerkenntnis von Haftung oder Deckung. Ein eigener unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer besteht nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa nach § 115 VVG.
Bearbeitung und Fristensicherung getrennt führen
Eine Eingangsbestätigung ist kein umfassender Verjährungsverzicht. Ob tatsächliche Verhandlungen nach § 203 BGB hemmen, muss anhand der Kommunikation geprüft werden. Bei mehreren Versicherten sollte klar sein, für wen Erklärungen abgegeben werden. Bewahren Sie deshalb jede Antwort mit Datum auf und kontrollieren Sie die maßgebliche Frist unabhängig vom angekündigten Prüfungsfortschritt. Eine bloße Bitte um Geduld darf keine ungeprüfte Fristverlängerung ersetzen.
- Auftrag, Fehler und Schaden mit Belegen verknüpfen
- Schadennummer und vertretene Person festhalten
- Verjährungswirkung jeder Antwort gesondert prüfen