Welche Ebene der Versicherer bestreitet
Eine Antwort kann den behaupteten Anwaltsfehler, die Schadenshöhe oder ausschließlich den Versicherungsschutz betreffen. Diese Gründe müssen getrennt gelesen werden. Ein Versicherer kann beispielsweise die Einordnung als versicherte Tätigkeit oder eine vertragliche Begrenzung ansprechen. Daraus folgt nicht ohne Weiteres, dass der Mandant keinen Anspruch gegen den anwaltlichen Vertragspartner hat.
Versicherungsbedingungen und Pflichtversicherung
§ 51 BRAO enthält Vorgaben für die Berufshaftpflicht einzelner Anwälte; für Gesellschaften gelten weitere Vorschriften. Welche Ausschlüsse und Grenzen im konkreten Verhältnis wirksam sind, verlangt die Prüfung der Police und des gesetzlichen Rahmens. Der Schutzumfang darf weder aus einer allgemeinen Werbeaussage noch allein aus der Berufsbezeichnung abgeleitet werden. Auch die zeitliche Zuordnung des Fehlers kann bedeutsam sein.
Anspruchsverfolgung nicht auf Deckungsprüfung reduzieren
Der Mandant sollte seinen eigenen Anspruch und dessen Verjährung unabhängig von internen Gesprächen zwischen Kanzlei und Versicherer im Blick behalten. Ein Direktanspruch ist gesondert zu begründen. Bei einer Zahlung ohne vollständige Anerkennung ist zudem zu klären, welche Forderung damit erledigt werden soll. Ein Vergleich über Deckungsfragen darf nicht unbemerkt weitergehende Ansprüche des Mandanten beschneiden.
- Ablehnungsgrund nach Haftung und Deckung trennen
- Police und maßgeblichen Zeitraum zuordnen
- Eigene Anspruchsfrist unabhängig kontrollieren
Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung
Die verlinkten Vorschriften und Entscheidungen ermöglichen die weitere Einordnung. Maßgeblich bleiben Auftrag, Sachverhalt und Rechtslage im konkreten Fall.